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AGB

1. Werbeauftrag

(1) „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels
oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten,
insbesondere dem Internet, zum Zwecke der
Verbreitung.

(2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste von Becker, Frank & Reichel  UG Haftungsbeschränkt wiesbadenaktuel.de, die einen wesentlichen
Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten
ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht
übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Aufträgen für
Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien
beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium entsprechend.


2. Werbemittel

(1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten
Elemente bestehen:
- aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern
(u.a. Banner),
- aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels
einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten
herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
(2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar
sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.


3. Vertragsschluss

(1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen
kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail
erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen
oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

(2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag
im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen.
Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der
Werbeagentur namentlich benannt werden. Wiesbaden aktuell ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.

(3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner-, Pop-up-Werbung ...) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.


4. Abwicklungsfrist

Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum
Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln.


5. Auftragserweiterung

Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen.


6. Nachlasserstattung

(1) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die Becker, Frank& Reichel UG Haftungsbeschrängt wiesbadenaktuell.de nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass wiesbadenaktuell.de zu erstatten.

(2) Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend
Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.
Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird


7. Datenanlieferung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben von Becker, Frank & Reichel UG Haftungsbeschrängt wiesbadenaktuell.de entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern.

(2) Die Pflicht von Becker, Frank & Reichel UG Haftungsbeschrängt wiesbadenaktuell.de zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.

(3) Kosten von wiesbadenaktuell.de für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.


8. Ablehnungsbefugnis

(1) Becker, Frank & Reichel UG wiesbadenaktuell.de behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn - deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder - deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder - deren Veröffentlichung für Wiesbaden aktuell wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.

(2) Insbesondere kann Becker, Frank & Reichel UG Haftungsbeschrängt wiesbadenaktuell.de ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.

9. Rechtegewährleistung

(1) Der Auftraggeber gewährleistet, daß er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt Wiesbaden aktuell im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können.
Ferner wird die Becker ,Frank & Reichel UG Haftungsbeschrängt wiesbadenaktuell.de von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Wiesbaden aktuell nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

(2) Der Auftraggeber überträgt der Becker, Frank & Reichel UG Haftungsbeschrängt wiesbadenaktuell.de sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft


10. Gewährleistung von Becker, Frank & Reichel UG Haftungsbeschrängt wiesbadenaktuell.de

(1) Die Becker ,Frank & Reichel UG Haftungsbeschrängt wiesbadenaktuell.de gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird - durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftund/oder Hardware (z. B. Browser) oder- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder- durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenanntenProxies (Zwischenspeichern) oder- durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozentder gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

(2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

(3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.


11. Leistungsstörungen

Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die Becker, Frank & Reichel UG Haftungsbeschrängt Wiesbadenaktuell.de nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt.

Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von Becker, Frank & Reichel UG Haftungsbeschrängt  wiesbadenaktuell.de bestehen.


12. Haftung

(1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Becker, Frank & Reichel UG Haftungsbeschrängt wiesbadenaktuell.de, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.

(2) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.


13. Preise

(1)Für von Becker, Frank & Reichel UG Haftungsbeschrängt wiesbadenaktuell.de bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von Becker, Frank & Reichel UG Haftungsbeschrängt wiesbadenaktuell.de mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

(2) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten.


14. Zahlungsverzug

(1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Becker, Frank & Reichel UG Haftungsbeschrängt wiesbadenaktuell.de kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.

(2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen Wiesbaden aktuell, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.


15. Kündigung

Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per EMail erfolgen.


16. Informationspflichten von Becker, Frank & Reichel UG  wiesbadenaktuell.de

Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es Becker, Frank & Reichel wiesbadenaktuell.de, innerhalb von zehn Werktagen nach Ausführung des Auftrags folgende Informationen für den Auftraggeber zum Abruf bereitzuhalten:
- die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel
- die Ausfallzeit des Ad-Servers, soweit sie eine zusammenhängende Stunde überschreitet.


17. Datenschutz

Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.


19. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von Becker, Frank & Reichel UG Haftungsbeschrängt wiesbadenaktuell.de.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz von Becker, Frank & Reichel UG Haftungsbeschrängt wiesbadenaktuell.de. Soweit Ansprüche von  Becker, Frank & Reichel UG Haftungsbeschrängt wiesbadenaktuell.de nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz von Becker, Frank & Reichel UG Haftungsbeschrängt wiesbadenaktuell.de vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.

 

 

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