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Der Wahlausschuss Wiesbaden hat unter Leitung von Wahlleiter Bürgermeister Dr. Oliver Franz in seiner Sitzung am Freitag, 15. Januar, über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Stadtverordnetenwahl, der Ausländerbeiratswahl und die Wahlen der 26 Wiesbadener Ortsbeiräte entschieden.
Für die Stadtverordnetenwahl wurden alle vierzehn eingereichten Wahlvorschläge zugelassen. Einige Bewerberinnen und Bewerber mussten allerdings gestrichen werden, weil sie nicht wählbar waren oder die vorgeschriebenen Zustimmungserklärungen nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt hatten. Für die 26 Ortsbeiratswahlen wurden insgesamt 129 Wahlvorschläge zugelassen. Auch auf den Wahlvorschlägen für die Ortsbeiratswahlen mussten Bewerberinnen und Bewerber gestrichen werden, weil sie entweder die Wählbarkeitsvoraussetzungen nicht erfüllten oder ihre Zustimmung zur Kandidatur nicht oder nicht fristgerecht erteilt hatten. Für die Ausländerbeiratswahlen wurden insgesamt zwölf Wahlvorschläge eingereicht und elf davon zugelassen. Der Wahlvorschlag der Wählergruppe Wiesbaden Akademisyenler Birligi (WAB) musste zurückgewiesen werden, weil er die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen des Kommunalwahlgesetzes nicht erfüllt. Es fehlt die erforderliche eidesstattliche Versicherung, dass die Wahl der Bewerberinnen und Bewerber in geheimer Wahl erfolgte.
Insgesamt wurden vom Wahlausschuss 154 Wahlvorschläge mit 1.693 Bewerberinnen und Bewerbern zugelassen, davon sind 637 Frauen und 1.056 Männer. Die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge mit allen Bewerberinnen und Bewerbern wird im Internet unter www.wiesbaden.de/wahlen eingestellt.
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