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Das sog. "2G-Optionsmodell" hat in Hessen in wenigen Tagen bereits dazu geführt, dass Lebensmittelhändler, Kliniken und beispielsweise die Universität Frankfurt das 2G-Optionsmodell eingeführt haben. Unverhältnismäßige Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger:innen seien die Folge, findet die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag.
Dazu Gerhard Schenk, in der AfD-Fraktion zuständig für rechtspolitische Angelegenheiten: „Das 2G-Optionsmodell ist rechtlich angreifbar. 14 Abgeordnete der AfD-Fraktion haben sich entschlossen, heute eine abstrakte Normenkontrollklage mit Eilanatrag beim Staatsgerichtshof einzureichen. Zwei weitere Abgeordnete reichen ihre Unterschrift nach.“
„Voraussetzung für das 2G-Modell als Maßnahme gegenüber der Allgemeinheit ist die Anwendbarkeit von § 28a Infektionsschutzgesetz (IfSG). Dies setzt das materielle Vorliegen einer pandemischen Lage von nationaler Tragweite voraus. Diese ist aber im Rechtssinne eindeutig nicht mehr gegeben,“ findet Schenk.
Da der §28a IfSG jedoch trotzdem angewandt werde, habe dies Folgen auf ungeimpfte Bürger:innen, die durch die 2G-Option am Einkauf beim Grundbedarfshändler eingeschränkt werden, Kulturveranstaltungen nicht mehr besuchen können, religiösen Veranstaltungen fernbleiben müssen sowie auf Angehörige von Patient:innen, die diese in den Krankenhäusern besuchen möchten oder auf Student:innen, die weiterstudieren möchten.
Hier benennt die AfD die Universität Frankfurt sowie das Klinikum Frankfurt als markante Beispiele. „Die derzeit noch anwendbare Generalklausel des §28 IfSG deckt nicht die 2G-Optionsregel. Weil sie trotzdem angewandt wird, verletzt der Gesetzgeber die Verhältnismäßigkeit. Verfassungsrechtlich befinden wir uns hier in einem nicht mehr tolerablen Bereich. Deshalb klagen wir“, so der AfD-Rechtspolitiker.
„Wir reichen diese Klage ein, weil wir die Gefahr sehen, dass die von der Regierung durch das ‚Angebot‘ partieller Erleichterungen geschaffenen Anreize dazu führen, dass sich viele Einzelhandelsgeschäfte auch im Grundversorgungsbereich für die ‚Option‘ 2G entscheiden“, so Schenk weiter.
„Ungeimpfte Menschen werden dann gerade im dörflichen Bereich unzumutbare Schwierigkeiten haben, sich mit Lebensmitteln und unverzichtbaren Bedarfsgütern einzudecken. Das gilt insbesondere für weniger mobile ältere Menschen.“
„Hinsichtlich dieser äußerst einschneidenden Eingriffe in die Freiheitsrechte der betroffenen Menschen haben sich die AfD-Abgeordneten dazu entschlossen, dem Staatsgerichtshof die Möglichkeit zu geben, das 2G-Optionsmodell ganz objektiv verfassungsrechtlich zu überprüfen. Dies ist eine ganz selbstverständliche und in einem Fall derartiger Grundrechtsauswirkungen naheliegende Aufgabe der parlamentarischen Opposition“, so Schenk abschließend.
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