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Die AfD-Rathausfraktion begrüßt den ablehnenden Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt zur geplanten Errichtung von zehn Windkraftanlagen auf dem Taunuskamm. "Die Verhinderung eines Windparks auf dem Taunuskamm aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes war eines der sechs AfD-Plakatmotive zum Kommunalwahlkampf des vergangen Jahres. Ich begrüße die Entscheidung des Regierungspräsidiums daher sehr." erläutert der fachpolitische Sprecher für Umwelt, Energie und Sauberkeit der AfD-Rathausfraktion, Dr. Klaus-Dieter Lork, den Standpunkt seiner Fraktion.
SPD dagegen kritisiert Entscheidung gegen Windkraft auf dem Taunuskamm und hält die Entscheidung für nicht nachvollziehbar.
„Wir haben den Eindruck, dass das Windkraftprojekt nicht einer fachlichen Prüfung, sondern vielmehr politischem Druck der Windkraftgegner zum Opfer gefallen ist“, erklärt Nadine Ruf, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Stadtverordnetenfraktion. Ein Indiz hierfür sieht Ruf vor allem in den ihrer Meinung übermäßig rigide ausgelegten Anforderungen an das Wiesbadener Windkraftvorhaben.
Besonders stört sich die SPD an dem vom Regierungspräsidium angelegten worst-case-Szenario. „Hier kommen alle möglichen und unmöglichen Zwischenfälle zusammen, so beispielsweise der voll betankte Bagger, der bei einem Jahrhundert-Starkregen und vollständigem Versagen aller Kontrollen unbemerkt in die Baugrube fällt und so das Grundwasser verschmutzt“, erläutert Ruf. Dies habe mit einer sorgfältigen Risikoprüfung nichts mehr zu tun.
Das Planungsverfahren belastete die Tochtergesellschaft Taunuswind GmbH des städtischen Unternehmens ESWE Versorgung nach eigenen Angaben bislang mit 2 Mio. Euro. Die Kosten eines möglichen Klageverfahrens können derzeit noch nicht abgesehen werden. Die AfD-Rathausfraktion fragt sich in diesem Zusammenhang, wie viele Haushaltsmittel Oberbürgermeister Gerich und die sich anbahnende "Kenia-Koalition" noch in den sprichwörtlichen Wind blasen wollen? Die AfD-Rathausfraktion wird alle Versuche, das "Millionengrab auf dem Taunuskamm" doch noch wiederzubeleben, äußerst aufmerksam begleiten.
Ruf bemängelt weiterhin, dass die nachträglich immer wieder angefügten Forderungen ein schlechtes Licht auf das Verfahren geworfen haben. „Von Anfang an haben ESWE und Taunuswind bei den Maßnahmen zum Gewässerschutz umfassender geliefert, als dies in vergleichbaren Vorhaben verlangt wurde.“ Diese nur schwer nachvollziehbare Entscheidung sage nach Ansicht Rufs letztlich daher mehr über die Behörde als über das Vorhaben aus. Für Ruf ist deswegen klar: „Eine Klage der ESWE gegen diese Entscheidung scheint alles andere als aussichtslos“.
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Foto: Rettet den Taunuskamm e.V.