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Denn das Jugendschutzgesetz verbietet die Abgabe und den Konsum von Branntwein und branntweinhaltigen Getränken für unter 18-Jährige. Die Abgabe und der Konsum von Bier, Wein oder ähnlichen alkoholischen Getränken sind für unter 16-Jährige verboten.
Neben der Polizei und der städtischen Ordnungspolizei werden zum ersten Mal die Main-Taunus-Scouts an zwei Abenden vor Ort sein. Mit entsprechender „Uniform“, Quizkarten, Informationsmaterial und „Giveaways“ gehen die Scouts in Zweier-Teams über das Festgelände und sprechen jugendliche Besucherinnen und Besucher auf den Alkoholkonsum an. Sie kommen mit ihnen ins Gespräch, geben wichtige Informationen und laden zur Teilnahme am „Quiz“ ein, welches auch dazu dient, die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ins Gedächtnis zu rufen.
Darüber hinaus sind die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Teams Jugendarbeit der Stadt Hofheim auf dem Gallusmarkt präsent. Wie in den vergangenen Jahren sind sie als Ansprechpartner für die Jugendlichen unterwegs.
Auch die Standbetreiber auf dem Gallusmarkt sowie insbesondere die Supermärkte der Umgebung werden für das Thema Alkohol sensibilisiert. Sie werden von den Organisatoren des Marktes ausdrücklich auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei der Abgabe von alkoholhaltigen Getränken hingewiesen, um einem übermäßigen Alkoholkonsum von Jugendlichen vorzubeugen.
Symbolfoto