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Auszubildende können unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Darauf weist die Agentur für Arbeit Wiesbaden mit Blick auf das neue Ausbildungsjahr hin. Die berufliche Erstausbildung soll nicht aus finanziellen Gründen scheitert. Um den Zuschuss zu bekommen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Bei der Berechnung der Beihilfe wird der Bedarf für den Lebensunterhalt und für die Ausbildung berücksichtigt. Auf diesen Bedarf werden die Einkommen des Auszubildenden, der Eltern und des Ehegatten in bestimmtem Umfang angerechnet. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, besteht Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird, frühestens jedoch ab dem Beginn der Ausbildung. Eine rückwirkende Gewährung ist nicht möglich. Um zu gewährleisten, dass die jungen Menschen ihren Lebensunterhalt von Beginn der Lehre an mit der Berufsausbildungsbeihilfe bestreiten können, ist es wichtig, die Antragsformulare schnellstmöglich wieder bei der Arbeitsagentur einzureichen. Der von der zuständigen Kammer eingetragene Ausbildungsvertrag kann nachgereicht werden, es genügt zunächst eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
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Mit dem „BAB-Rechner“ können Auszubildende mit wenigen Klicks im Internet ermitteln, ob und in welcher Höhe ihnen BAB zusteht. Die Arbeitsagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass das Ergebnis rechtlich nicht bindend ist.
Weitere Informationen und Anträge zur Beihilfe gibt es bei der Arbeitsagentur Wiesbaden unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 4 5555 00.
Symbolfoto