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Das Wahlamt informiert, dass die Unterlagen für die Bundestagswahl auf dem postalischen Weg sind und bittet daher um erhöhte Aufmerksamkeit bei der Durchsicht der Post, damit die Unterlagen nicht aus Versehen für Werbung gehalten werden.
Alle wahlberechtigten Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger, die bis Samstag, 2. September, keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich innerhalb der Auslegungsfrist für die Wählerverzeichnisse (4. bis 8. September) mit dem Wahlamt, Telefon: 0611 / 314501, in Verbindung setzen. Nur so kann im Wählerverzeichnis nachgesehen werden, ob sie eingetragen sind und erforderlichenfalls ein Nachtrag veranlasst werden muss.
Das Wahlamt weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht sichergestellt werden kann, dass Wahlbenachrichtigungen auch innerhalb einer Familie zeitgleich zugestellt werden und bittet deshalb von Anrufen vor dem 4. September abzusehen.
Alle Wahlberechtigten sollten gleich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung einen Blick darauf werfen und sich ihr Wahllokal einprägen, sie laufen dadurch nicht Gefahr, am Wahltag ein falsches Wahllokal aufzusuchen, falls sie ihre Wahlbenachrichtigung verlegt haben sollten.
Wer am Wahltag das Wahllokal nicht aufsuchen will oder kann, kann Briefwahl beantragen, dies ist bis zum 22. September, 18:00 Uhr, möglich.
Briefwahl kann online unter – „Bundestagswahl: 24. September 2017“ beantragt werden.
Die Briefwahl kann schriftlich beantragt werden, indem die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt, unterschrieben und in einem frankierten Umschlag an die Landeshauptstadt Wiesbaden, Wahlamt, 65140 Wiesbaden, gesendet wird.
Wer seine Stimme vorab persönlich abgeben will, kann dies ebenfalls tun.
Die Öffnungszeiten für alle Wahlberechtigten Wiesbadens (Öffnungszeiten der Briefwahlausgabestellen ab 21. August):
Wer sich am Wahltag nicht in Wiesbaden aufhält, kann sich die Briefwahlunterlagen auch an den Urlaubsort oder eine andere Anschrift nachsenden lassen. Die Unterlagen werden an jeden Ort der Welt übersandt. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass nur die Wahlbriefe in die Ergebnisermittlung einbezogen werden, die am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der auf dem roten Wahlbriefumschlag angegebenen Ausgabestelle eingegangen sind.
Das Wahlamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die unverzügliche Bearbeitung und Versendung der Briefwahlunterlagen gewährleistet werden kann, aber es keinen Einfluss darauf gibt, wann die Unterlagen bei den Wahlberechtigten ankommen. Bei postalischer Beantragung der Briefwahlunterlagen liegt das Risiko des rechtzeitigen Zugangs ausschließlich bei den Wahlberechtigten selbst.
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