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Die Hessische Landesregierung hat am Dienstag die von der Bundesregierung und den Regierungschef der Länder vereinbarten Leitlinien zur Bekämpfung des Corona-Virus präzisiert und mit einer Verordnung umgesetzt. Diese weiteren Maßnahmen sollen dazu dienen, die sozialen Kontakte der Bürgerinnen und Bürger weiter zu reduzieren und die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.
Die Gesundheit der Menschen zu schützen ist dabei das oberste Gebot. Geschlossen werden aus diesem Grund ab Mittwoch beispielsweise Bars, Diskotheken, Theater und Museen sowie Sportanlagen, Fitnessstudios und Spielplätze.
Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Wochenmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Abhol- und Lieferdienste, Poststellen, Banken und Sparkassen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte bleiben geöffnet.
Die vollständigen Leitlinien und alle Verordnungen finden Sie hier: "Vierte Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus vom 17. März"
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Foto: Wiesbaden-Logo bearbeitet von der Redaktion