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Der ein oder andere hat den neu aufgestellten Rotlichblitzer in der Mainzer Straße Ecke Siegfriedring (2. Ring) schon gesehen. Der Starenkasten steht stadtauswärts in Höhe des Freizeitbades Mainzer Straße.
Die Missachtung des Rotlichts an Lichtzeichenanlagen stellt ein erhebliches Gefahrenpotenzial für andere Verkehrsteilnehmer dar. Um dem entgegenzuwirken und Einfluss auf das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auszuüben, betreibt das Wiesbadener Straßenverkehrsamt im Stadtgebiet stationäre Rotlichtüberwachungsanlagen. Die Erfahrung zeigt, dass durch die Wahrnehmung eines Verkehrsüberwachungssystems ein hoher verkehrserzieherischer Effekt erzielt wird. Die Verkehrsteilnehmer leiten ihren Bremsvorgang rechtzeitig ein, um vor der Ampel anzuhalten, anstatt ihr Fahrzeug zu beschleunigen und bei “Dunkelgelb“ oder “Rot“ über die Kreuzung zu fahren.
In Abstimmung mit der Landespolizei wurde der neue Rotlichtüberwachungsstandort ausgewählt. Der Kreuzungsbereich hat sich zum Unfallschwerpunkt entwickelt. Aufgrund der besonderen Lage wurde deshalb entschieden, hier eine permanente Überwachung durchzuführen. Es handelt sich um einen schutzwürdigen Bereich im direkten Umfeld des ESWE-Hallenbades. Direkt an der Lichtzeichenanlage befinden sich Linienbus-Haltestellen, die von den Besuchern des Hallenbades genutzt werden. Da auch regelmäßig Schwimmunterricht für Schülerinnen und Schüler im Hallenbad stattfindet, besteht ein hohes Gefahrenpotential für Grundschüler.
Die Messanlage war bisher an der Kreuzung Dotzheimer Straße Ecke Klarenthaler Straße eingesetzt. Da dort das Ziel der Überwachungsmaßnahme erreicht war und an diesem Standort kaum noch Rotlichtverstöße registriert wurden, konnte ein anderer Überwachungsort eingerichtet werden. Alle Standorte von Überwachungsanlagen werden regelmäßig von der Kommunalen Verkehrspolizei in Zusammenarbeit mit der Landespolizei auf ihre Wirkung hin überprüft. Durch den Erfordernissen angepasste Standortwechsel kann somit mit dem Bestand an Anlagen eine höhere Wirkung im Stadtgebiet erzielt werden.
Nach aktuellem Stand wird der neue Rotlichblitzer im Laufe der kommenden Woche (50 KW) in Betrieb genommen. Dann heißt es immer, rechtzeitig bremsen!
Die Kommunale Verkehrspolizei weist ausdrücklich darauf hin, dass das Überfahren einer roten Ampel nicht unerhebliche Konsequenzen hat. Die Missachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage wird derzeit mit einer Geldbuße in Höhe von 90 Euro geahndet. Des Weiteren wird ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Wird ein sogenannter qualifizierter Rotlichtverstoß registriert, beträgt die Geldbuße 200 Euro und es werden zwei Punkte eingetragen und ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel beim Überfahren bereits länger als eine Sekunde rot angezeigt hat.
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Fotos Petra Schumann