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Wer an der Landtagswahl am Sonntag, 8. Oktober, durch Briefwahl teilnehmen möchte, sollte einige Hinweise beachten.
Die Wahlbenachrichtigung enthält auf der Rückseite oben rechts einen QR-Code über den die Briefwahlunterlagen beantragt werden können. Dieses Verfahren ist sowohl für die Wahlberechtigten als auch für das Wahlamt die komfortabelste Lösung. Dem QR-Code sind die Daten der Wahlberechtigten bereits hinterlegt, es muss lediglich der Datenschutzbestimmung zugestimmt werden und ggf. eine abweichende Versandanschrift eingegeben werden.
Alternativ dazu kann der Briefwahlantrag auf der Startseite von www.wiesbaden.de über den Link “Landtagswahl: Briefwahl online beantragen“ rechts in der “SERVICE-BOX“ gestellt werden. Bei dieser Antragsart müssen Wahlberechtigte jedoch noch ihre Daten eingeben.
Die schriftliche Beantragung, indem die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt, unterschrieben und in einem frankierten Umschlag an die Landeshauptstadt Wiesbaden, Wahlamt, Friedrichstraße 16, 65140 Wiesbaden, gesendet wird, sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen.
Bei postalischer Beantragung und grundsätzlich bei der Rücksendung der Briefwahlunterlagen liegt das Risiko des rechtzeitigen Zugangs ausschließlich bei den Wahlberechtigten selbst. Es wird gebeten, dies zu berücksichtigen.
Das Wahlamt der Landeshauptstadt Wiesbaden setzt alles daran, die beantragten Briefwahlunterlagen spätestens am Folgetag bei der Post einzuliefern. Sollte es gerade in der Anfangszeit zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen, wird gebeten, dies zu entschuldigen.
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Symbolfoto