ANZEIGE
Das Bürgerbüro als Meldebehörde der Stadt Hofheim informiert – gemäß Bundesmeldegesetz (Paragraf 42 Absatz 3 und Paragraf 50 Absatz 5) – die Einwohnerinnen und Einwohner über die Möglichkeit, der Weitergabe ihrer Meldedaten zu widersprechen. Dazu wird eine Seitens der Behörde eine Übermittlungssperre eingerichtet.
Widerspruch ist möglich gegen die Weitergabe folgender Meldedaten:
Wer die Weitergabe seiner Daten nicht möchte, kann dies im Bürgerbüro der Stadt Hofheim schriftlich beantragen. Gründe müssen nicht angegeben werden. Die Übermittlungssperre wird dann unbefristet im Melderegister eingerichtet.
Das Formular finden Sie hier zum herunterladen oder auch auf der städtischen Homepage.
P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie Fan von Wiesbadenaktuell.de