ANZEIGE
Der Bevollmächtigte für Integration und Antidiskriminierung, Staatssekretär Kai Klose, begrüßte am Donnerstag die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, sowie die Vertreterinnen und Vertreter der für Antidiskriminierung zuständigen staatlichen Stellen der Bundesländer zum „Vierten Ländertreffen Antidiskriminierung“ im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration.
„Für die Weiterentwicklung der Antidiskriminierungsarbeit und die nachhaltige Verankerung dieser Querschnittsaufgabe in staatlichen Strukturen sind die regelmäßigen Treffen sehr wichtig. Deshalb freue ich mich sehr, dass Hessen in diesem Jahr Gastgeber dieses wichtigen Vernetzungstreffens ist“, erklärte der Staatssekretär.
„Dieses Treffen zeigt: Wir, der Bund und die Länder, nehmen Diskriminierung und Antidiskriminierung sehr ernst. Wir erkennen an: Es gibt Diskriminierung – und wir tun etwas dagegen. Ich würde mir wünschen, dass in Zukunft alle Länder Ansprechpartner gegen Diskriminierung benennen. Hessen, Berlin, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein gehen sogar noch weiter: Sie haben eigene Antidiskriminierungsstellen gegründet. Das muss Schule machen – denn Intoleranz und Diskriminierung machen nicht an Grenzen halt“, betonte Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Neben aktuellen Entwicklungen im Bund und den Ländern werden sich die Vertreter unter anderem über den Auf- und Ausbau von Antidiskriminierungsstrukturen, Erscheinungsformen von und Maßnahmen gegen Antiziganismus, rassistische Einlasskontrollen „an der Clubtür“ sowie Sexismus und die entsprechende Handlungsverantwortung der Länder austauschen.
Aktuell zeigen nicht zuletzt die #metoo- und Time’s up-Bewegungen, dass Diskriminierungen kein Randphänomen sind, sondern gesellschaftliche Realität. „Dem Staat und der Verwaltung kommt bei der Bekämpfung von Diskriminierungen und Ausgrenzungen deshalb eine Vorbildfunktion zu.
Durch sie wird der Grundstein für ein diskriminierungsfreies Miteinander gelegt. Ihnen obliegt die Aufgabe, die Entwicklung zivilgesellschaftlicher Initiativen zu unterstützen und für Akzeptanz in der Bevölkerung zu werben. In den nächsten beiden Tagen geht es also um weit mehr als um die Klärung rechtlicher Definitionen und abstrakter Fragestellungen. Es geht darum, die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen in den einzelnen Bundesländern und in Deutschland insgesamt sicherzustellen und zu stärken“, unterstrich der Staatssekretär abschließend.
P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie Fan von Wiesbadenaktuell.de
Seit 2015 treffen sich die für Antidiskriminierung zuständigen staatlichen Stellen der Bundesländer jährlich, um sich über aktuelle Entwicklungen in der Antidiskriminierungs- und Vielfaltsarbeit auszutauschen und Handlungsoptionen der Länder zu beleuchten. So sollen Synergieeffekte gewonnen und gemeinsame Initiativen auf Fachebene entwickelt werden. In diesem Jahr übernahm Hessen zum ersten Mal die Gastgeberrolle. Die Antidiskriminierungsstelle im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration hat das Vernetzungstreffen geplant und organisiert.
Die Antidiskriminierungsstelle Hessen wurde 2015 von der aktuellen Landesregierung eingerichtet. Sie ist im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration angesiedelt und als Stabsstelle direkt Staatssekretär Kai Klose, Bevollmächtigter des Landes Hessen für Integration und Antidiskriminierung, zugeordnet. Die Stelle befasst sich mit Diskriminierungen aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des (Lebens-) Alters oder der sexuellen Identität. Sie hat fünf Arbeitsschwerpunkte: Öffentlichkeitsarbeit, Prävention, Sensibilisierung, Vernetzung und Beratung.
Die Antidiskriminierungsstelle bietet für von Diskriminierung Betroffenen ein Erst- und Verweisberatungsangebot an. Das heißt, Menschen, die sich aus rassistischen Gründen, wegen ihrer ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des (Lebens-) Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt sehen, können sich vertrauensvoll an die Stelle wenden. Das Angebot ist kostenfrei. Arbeitsgrundlage ist unter anderem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es besteht die Möglichkeit, Sachverhalte anonym mitzuteilen.
Symbolbild