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Nach den vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Neuinfektionszahlen liegt die Sieben-Tages-Inzidenz der Landeshauptstadt Wiesbaden am heutigen Mittwoch, 26. Mai, erstmals unter dem für das Eingreifen der sogenannten “Bundes-Notbremse“ maßgeblichen Schwellenwert von 100 Neuinfektionen bezogen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in den vergangenen sieben Tagen.
Sollte die Sieben-Tages-Inzidenz für fünf aufeinanderfolgende Werktage unterhalb dieser Schwelle verbleiben, werden die Vorgaben der “Bundes-Notbremse“ außer Kraft treten und an ihrer Stelle die Regeln der Corona-Kontakt- und -Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) eingreifen - und diese bringen zahlreiche Lockerungen für Privatpersonen, Handel und Sport mit sich.
„Anfang Mai lag die Inzidenz in unserer Stadt noch bei mehr als 160 und hat sich seitdem stark reduziert - das freut mich sehr“, so Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz.
Als Grund für das starke Sinken der Sieben-Tage-Inzidenz von Dienstag auf Mittwoch ist hervorzuheben, dass die Neuinfektionszahlen in den vergangenen Tagen deutlich abgenommen haben. Grundsätzlich spielt hier mit, dass über das Pfingstwochenende weniger Testangebote in Anspruch genommen wurden.
Generell werden die flächendeckenden Antigen-Schnelltestangebote in der Landeshauptstadt aber sehr stark genutzt, weshalb Ausbrüche in Gemeinschaftseinrichtungen, wie Alten- und Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten derzeit nicht mehr vorkommen. Vielmehr sind die Infektionen im privaten häuslichen Umfeld zu verzeichnen. Hier ist das Ausbruchsgeschehen weiterhin sehr diffus.
Die für die Regelungen der Bundes-Notbremse maßgebliche Sieben-Tages-Inzidenz beinhaltet zudem einen zeitlichen Verzug von mindestens einem Tag. Werden die dem Wiesbadener Gesundheitsamt gemeldeten Fallzahlen an das Robert Koch-Institut übermittelt, spiegeln sich diese durch die Verarbeitungszeit erst am folgenden Tag in den Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts wieder.
Weiterhin weist die Landeshauptstadt aufgrund der vielen Hinweise aus der Bevölkerung bezüglich der für die Berechnung der Sieben-Tages-Inzidenz vom RKI verwendeten, veralteten und abweichenden Bevölkerungszahlen darauf hin, dass die Stadt bereits im vergangen Jahr mehrfach bei den zuständigen Stellen auf diesen Missstand hingewiesen hat, eine Lösung bislang aber nicht erzielt werden konnte.
Für die Landeshauptstadt Wiesbaden bedeutet das, dass bei gleichbleibend positiver Entwicklung der Neuinfektionszahlen und einem Verbleiben unter dem maßgeblichen Schwellenwert von 100 ab Mittwoch, 2. Juni, die Stufe 1 des Lockerungskonzepts der hessischen Landesregierung gelten würde. Dies bedeutet im Wesentlichen:
Bis zum Eintritt der oben dargestellten Lockerungsstufe 1 gelten die bekannten Einschränkungen der sogenannten "Bundes-Notbremse“ weiter. Das heißt insbesondere:
Sämtliche Lockerungsschritte hängen von der weiteren erfolgreichen Senkung der Sieben-Tages-Inzidenz ab. Daher sind die bekannten AHA+L-Regeln (Abstand halten, Händewaschen, (Alltags-)Masken und Lüften) weiterhin diszipliniert einzuhalten. Dies gilt insbesondere, da inzwischen auch die hochansteckende sogenannte “indische Variante“ des neuartigen Coronavirus in Wiesbaden festgestellt wurde und gegen diese nach derzeitigem Erkenntnisstand nur eine vollständige Impfung mit allen erforderlichen Impfgaben des jeweiligen Impfstoffs zuverlässig schützt.
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