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In den kommenden Tagen werden einige wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger in Wiesbaden eine "Wahlsendung" in ihrem Briefkasten vorfinden. Dabei handelt es sich jedoch nicht um Wahlwerbung.
Mit diesem Schreiben wendet sich die Stadt an zufällig ausgewählte Wahlberechtigte, deren Namen aus der Einwohnerdatenbank gezogen wurden. Ziel ist es, sie für die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der Bundestagswahl, die voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfindet, sowie bei der Oberbürgermeisterwahl am 9. März mit einer möglichen Stichwahl am 30. März zu gewinnen.
Die Landeshauptstadt Wiesbaden zählt rund 300.000 Einwohnerinnen und Einwohner, von denen etwa 210.000 wahlberechtigt sind. Damit die Wahl für alle möglichst wohnortnah erfolgen kann, ist das Stadtgebiet in 163 Wahlbezirke aufgeteilt. Zusätzlich gibt es 84 Briefwahlbezirke. Für jeden dieser Bezirke werden bis zu neun ehrenamtliche Helferinnen und Helfer benötigt, die gemeinsam einen Wahlvorstand bilden.
Dieser Vorstand sorgt am Wahltag für einen reibungslosen Ablauf der Stimmabgabe und übernimmt anschließend die Stimmenauszählung. Für ihren Einsatz erhalten die Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte "Erfrischungsgeld", in Höhe von 60 Euro.
Die ausgewählten Bürgerinnen und Bürger werden im Schreiben gebeten, sich für diese Aufgabe zur Verfügung zu stellen. Aber auch Personen, die nicht zufällig ausgewählt wurden und dennoch Interesse haben, können sich freiwillig beim Wahlamt melden.
Interessierte erreichen das Wahlamt unter der Adresse Postfach 3920, 65029 Wiesbaden oder telefonisch unter 0611 / 314501.
Laut gesetzlicher Regelung sind grundsätzlich alle Wahlberechtigten verpflichtet, ein Wahlehrenamt zu übernehmen, es sei denn, es liegen bestimmte Ausnahmen vor, die eine Ablehnung rechtfertigen.
Weitere Informationen zu den Wahlen in Wiesbaden sowie ein Online-Anmeldeformular für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gibt es unter www.wiesbaden.de/wahlen im Bereich "Wahlhelfer gesucht".
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