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Die meisten Straßen waren ziemlich leer, die Wiesbadener Fußgängerzone so gut wie ausgestorben, nur wenige Passanten verirrten sich in der Wiesbadener Innenstadt, denn die meisten Geschäfte sind geschlossen.
Die sogenannte "Corona-Verordnung" macht den Fortbetrieb von "nicht zu schließenden Einrichtungen" davon abhängig, ob die ausgesprochenen Auflagen eingehalten werden. Dazu zählt vor allem der Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern, der die Viren-Übertragung verhindern soll. Zudem gilt es im öffentlichen Raum, also im Park, auf dem Wochenmarkt und an den Bushaltestellen alleine zu sein - allenfalls von einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person begleitet zu werden.
Das Ordnungsamt Wiesbaden hat in den vergangenen fünf Tagen überprüft, ob die Corona-Auflagen eingehalten wurden. Insgesamt wurden 358 Beratungsgespräche geführt und 990 Betriebe, Spielplätze und Einrichtungen kontrolliert, insgesamt waren das 1.348 Maßnahmen.
Kontrolliert wurden unter anderem Shisha-Bars, Kneipen, Wettbüros, Geschäfte, aber auch Spielplätze und Sporteinrichtungen. Die meisten kontrollierten Betriebe haben sich an die Auflagen gehalten. Trotzdem wurden 135 Verstöße festgestellt.
So fanden in Shisha-Bars verschiedene kleine "Veranstaltungen" statt. Sechs Verstöße mussten die Beamten feststellen mit insgesamt 45 Personen. Auf diese sowie den Betreibern kommt jetzt Ordnungswidrigkeitsverfahren und eine Geldstrafe zu.
Erschreckend ist, das sich die meisten Wiesbadenerinnen und Wiesbadener auf Spielplätzen nicht an die Einhaltung der Verbotsordnung gehalten haben. 54 Zuwiderhandlungen in den fünf Tagen mussten die Polizisten feststellen und dazu Verwarnungen oder Bußgelder an 531 Personen verhängen.
Aber auch im Einzelhandel mussten die Kräfte elf Nichteinhaltungen ahnden und 19 Personen über die Auflagen aufklären.
Das Einhalten der Corona-Auflagen werden auch in den nächsten Tagen und Wochen intensiv weiter kontrolliert.
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