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Nach einer für ihn frustrierenden Situation hat ein 18-jähriger Schüler der Albrecht-Dürer-Schule in Wiesbaden öffentlich über das soziale Netzwerk Facebook wörtlich eine "Revolution" angekündigt. Dieses haben Schüler einer Lehrerin mitgeteilt, sodass daraufhin um 12:51 Uhr die Schulleitung die Polizei verständigte. Diese Mitteilung haben die Gesetzeshüter sehr ernst genommen und sofort nach dem 18-jährigen Wiesbadener, der mittlerweile das Schulgelände verlassen hatte, mit mehreren Streifenwagen gesucht. Zwischenzeitlich wurde die Lahnstraße für den Verkehr und Fußgänger gesperrt. Die Schüler durften aus Sicherheitsgründen das Schulgebäude nicht mehr verlassen.
Gegen 14:00 Uhr konnte der 18-Jährige dann im Nahbereich der Schule festgenommen werden. „Da es beim Stand der Ermittlungen im Bereich des Möglichen lag, dass er mit diesen Worten eine konkrete Straftat verbindet, wurde der Schüler durch Polizeibeamte in Gewahrsam genommen und im Schulgebäude von Polizei und anwesenden Psychologen verhört und befragt. Da der junge Mann alleine handelte, besteht somit keinerlei Gefahr mehr für Dritte“, teilte ein Polizeisprecher mit. Für Eltern und Angehörige der circa 500 Schülern standen ebenfalls Psychologen und Berater auf dem Schulgelände bereit, um Betroffene über die Situation aufzuklären und zu beruhigen.
Schüler der Albrecht-Dürer-Schule berichteten gegenüber Wiesbadenaktuell.de, dass es wegen der angekündigten Revolution im Vorfeld, Streit zwischen dem 18-Jährigen und einem anderen Schüler gab. Nachdem mehrere Mitschüler eingreifen wollten, um die Kontrahenten zu trennen, habe der 18-Jährige ein Messer gezogen und die anderen Schüler damit bedroht. Dies konnte oder wollte die Polizei jedoch nicht bestätigen.
Die Gesetzeshüter nehmen solche Ankündigungen sehr ernst und handeln in solchen Fällen unverzüglich, um eventuelle Gefahren für die Bürger abzuwenden, betont die Wiesbadener Polizei. Des Weiteren weist ein Sprecher deutlich darauf hin, dass ein solches Verhalten strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können und gegebenenfalls Kosten für den Verursacher entstehen. Ob es im vorliegenden Fall dazu kommt, wird gerade ermittelt. Die Entscheidung darüber, ob der junge Mann die Kosten für den Einsatz von mehreren Dutzend Polizeikräften tragen muss, fällt die zuständige Staatsanwaltschaft.