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Der Verwaltungsstab der Stadt Wiesbaden geht aktuell aufgrund der ansteigenden Infektionszahlen davon aus, dass im Stadtgebiet demnächst zusätzlich die neuen Hotspot-Regeln des Landes greifen werden, und hat deshalb am Mittwoch, 5. Januar, entsprechende Maßnahmen beschlossen. Nach den neuen Vorgaben des Landes gelten in Hotspots besondere Regeln. Ein Landkreis beziehungsweise eine kreisfreie Stadt gelten als Hotspot, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegt. Am Mittwoch, 5. Januar, lag die Sieben-Tage-Inzidenz in Wiesbaden bei 337.
Da damit zu rechnen ist, dass die Sieben-Tage-Inzidenz über 350 steigen wird, wird der Magistrat eine Allgemeinverfügung erlassen, die am Samstag, 8. Januar, veröffentlicht und ab Sonntag, 9. Januar gültig wird, und so die vom Land vorgegeben Hotspot-Regeln umsetzen. Sollten die Infektionszahlen nicht so stark ansteigen, dass die Voraussetzungen der Hotspot-Regelung nicht vorliegen, würde die Allgemeinverfügung einstweilen außer Vollzug gesetzt. Hierüber oder über ihre Wieder-Invollzugsetzung würde auf der Homepage der Landeshauptstadt Wiesbaden informiert.
In Hotspots gelten unter anderem ein Alkoholverbot an publikumsträchtigen öffentlichen Orten und Plätzen sowie eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen inklusive unter anderem der Goldgasse. Bei Veranstaltungen (mehr als zehn Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt drinnen 2G-Plus und draußen 2G. Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Prostitutionsstätten müssen schließen.
Ein Alkoholkonsumverbot wird an folgenden belebten Orten und Plätzen in Wiesbaden gelten:
Die Hotspot-Regelungen treten außer Kraft, sobald die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der Schwelle von 350 liegt.
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Symbolfoto