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Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden hat am Dienstag die Weichen für einen Getränkemarkt in Breckenheim gestellt. Zur Schaffung des dafür erforderlichen Planungsrechtes hat Stadtentwicklungsdezernentin Sigrid Möricke zwei Vorlagen zur Änderung der Festsetzungen im Flächennutzungsplan sowie zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung Nahversorgung Breckenheim“ in die politischen Gremien gegeben.
Der Ortsbeirat Breckenheim sowie der Seniorenbeirat hatten diesen Vorlagen bereits in der vergangenen Woche zugestimmt. „Damit wird der Weg für die Erweiterung des REWE-Getränkemarktes in Breckenheim geebnet“, so Möricke.
Die Stadtentwicklungsdezernentin ergänzt, dass das derzeitige Nahversorgungsangebot in Breckenheim den heutigen Anforderungen insbesondere im Hinblick auf das Warenangebot für Getränke nicht mehr genüge. Um eine dauerhafte und qualitativ hochwertige Nahversorgungvor Ort sicherzustellen, sei die Errichtung eines Getränkemarktes unmittelbar neben dem REWE-Markt am Ortseingang vorgesehen.
Möricke unterstreicht die hohe Bedeutung einer dauerhaften Sicherung der Nahversorgung in den Ortsteilen: „Nachdem 2006 bereits auf dem benachbarten Grundstück Baurecht für einen Nahversorger geschaffen wurde, erweist sich dieser Markt als Vollversorger für Breckenheim inzwischen als zu klein. Allein durch die Rücknahmeverpflichtung nach dem Pfandgesetz müssen für verschiedene Pfandsysteme angemessene Rücknahmesysteme und Lagerflächen vorgehalten werden.“
Die planungsrechtlichen Voraussetzungen werden über eine Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans geschaffen. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Planbereich sowie die nördlich angrenzende Fläche als „Grünfläche – Friedhof, Bestand“ dargestellt. Es ist beabsichtigt, den Planbereich als „Sondergebiet – Großflächiger Einzelhandel“ festzusetzen. Der Getränkemarkt soll über die Zufahrt des Nahversorgers REWE erschlossen werden.
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