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Die bundesweite Grundsteuer-Reform zum 1. Januar 2025 verändert die kommunalen Hebesätze. Das Land Hessen hat am Donnerstag, 6. Juni, seine Empfehlung für einen neuen Hebesatz für Wiesbaden bekanntgeben: Dieser würde sich von derzeit 492 auf rund 690 Punkte erhöhen. Durch die neue Berechnung im Zuge der Reform sind die Steuermessbeträge für Eigentum in vielen Fällen gesunken – deshalb ist ein höherer kommunaler Hebesatz erforderlich, damit die Stadt nach der Reform annähernd dieselben Grundsteuereinnahmen erzielt wie vor der Reform.
Wiesbadens Stadtkämmerer Dr. Hendrik Schmehl (SPD) beabsichtigt, der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen, der Empfehlung der Landesfinanzverwaltung für eine aufkommensneutrale Anpassung der Grundsteuerhebesätze zu folgen. Die Stadtverordnetenversammlung wird darüber im Rahmen der Beratungen des Haushaltes 2025 entscheiden, voraussichtlich im November 2024.
Im Zuge der Grundsteuerreform wurden in zurückliegenden Monaten durch die Landesfinanzverwaltung sämtliche Grundstücke in Hessen neu bewertet. Im Ergebnis haben alle Grundsteuerpflichtigen neue Grundsteuermessbescheide erhalten, die nun die Grundlage für künftige Steuerbescheide darstellen.
Da alle Grundstücke neu bewertet wurden, liegt es in der Natur der Sache, dass einige Grundsteuerpflichtige künftig mehr, andere Grundsteuerpflichtige künftig weniger Grundsteuer zahlen müssen. Die vom Hessischen Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz (CDU) angeführte Landesfinanzverwaltung hat jedoch als Ziel die Aufkommensneutralität ausgegeben. Das heißt, nach dem Vorliegen aller neuen Messbescheide, sollen die kommunalen Grundsteuerhebesätze in jeder Kommune so angepasst werden, dass in Summe das Grundsteueraufkommen der jeweiligen Kommune gleich bleibt. Diesem Ziel hat sich die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden in mehreren Beschlüssen, zuletzt im Dezember vergangenen Jahres, angeschlossen.
Die Landesfinanzverwaltung hat nun ihre Hebesatzempfehlung veröffentlicht: Gemäß den Berechnungen der Landesfinanzverwaltung müsste - wenn für die Landeshauptstadt Wiesbaden der Ertrag aus der Grundsteuer in Summe gleichbleiben soll – der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke) von derzeit 492 Punkten auf 690,06 Punkte und für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke) von derzeit 275 Punkten auf 341,01 Punkte erhöht werden.
Es handelt sich hierbei um eine rein mathematische Berechnung, welche den jeweiligen Einzelfall außer Acht lässt und lediglich auf ein gleichbleibendes Steuervolumen abzielt. Denn die Grundsteuerreform soll im Ergebnis für die Kommunen weder zu einem finanziellen Vorteil, aber auch nicht zu finanziellen Einbußen führen.
Die Berechnung der Landesfinanzverwaltung hat für die Landeshauptstadt Wiesbaden lediglich empfehlenden Charakter. Über eine tatsächliche Anpassung der Grundsteuerhebesätze wird die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Beratungen des Haushaltes 2025, also voraussichtlich am 21. November 2024, entscheiden.
Dazu der Wiesbadener Stadtkämmerer Dr. Schmehl: „Die Landeshautstadt Wiesbaden beabsichtigt, der Empfehlung des hessischen Finanzministers für einen aufkommensneutrale Anpassung der Hebesätze zu folgen. Ich werde daher der Stadtverordnetenversammlung einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.“
Die Grundsteuerreform stelle alle Beteiligten, Bürgerinnen und Bürger sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, vor hohe Herausforderung. „Mein Dank gilt daher insbesondere den Kolleginnen und Kollegen im städtischen Kassen- und Steueramt, die derzeit in akribischer Detailarbeit und unterstützt durch KI die neuen Messbescheide des Landes den vorhandenen Datensätzen zuordnen und dabei viele fehlerhafte Datensätze korrigieren“, sagte Dr. Schmehl am Freitag. „Sobald diese Arbeit abgeschlossen ist und die neuen Hebesätze festgelegt wurden, können die neuen Steuerbescheide versendet werden.“
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Foto: Canva, Grafik Finanzsamt Hessen