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Als erste Gerichtsbarkeit in Deutschland wird die hessische Sozialgerichtsbarkeit die Online-Klage einführen, kündigte der hessische Justizstaatssekretär Dr. Rudolf Kriszeleit bei der 44. Richterwoche des Bundessozialgerichts in Kassel an. Das Pilotprojekt am Sozialgericht in Darmstadt sei so erfolgreich gewesen, dass der elektronische Rechtsverkehr in der hessischen Sozialgerichtsbarkeit jetzt flächendeckend eingeführt werde. Hessen sei damit Vorreiter in Deutschland. Damit ist auch künftig das Sozialgericht Wiesbaden elektronisch angebunden.
Damit die Online-Klage möglich ist wird die Software EGVP - elektronisches Verwaltungs- und Gerichtspostfach benötigt. Mit der EGVP ist die Kommunikation zwischen Gerichten, Anwälten und Justizbehörden sicher und verschlüsselt.
Durch die neuen Möglichkeiten, „online“ zu klagen, werde der Verwaltungsaufwand der Gerichte reduziert und mehr Bürgerservice erreicht. „Bürgernähe und Effizienz müssen kein Widerspruch sein. Dieses Beispiel zeigt: Mit intelligenten Lösungen können wir in Zeiten knapper Kassen sparen und zugleich bürgerfreundlich sein“, erklärte Kriszeleit.
Symbolfoto