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Das Land Hessen treibt mit seiner Digitalisierungsstrategie auch die digitale Verwaltung voran. Eines der zentralen Ziele ist hierbei: Die Angebote der Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger künftig rund um die Uhr, papierlos, einfach, sicher und bequem anbieten zu können.
Nun ist auch der erste Förderantrag im Internet abrufbar: Ab sofort können Familien mit sogenannten Mehrlingskindern (ab Drillingen) die Ehrenpatenschaft des Hessischen Ministerpräsidenten auch online beantragen.
Die technischen Grundlagen auf Seiten des Landes sind gelegt, auch alle anderen Förderleistungen des Landes online abzuwickeln. „Der Startschuss mit dem Programm für Mehrlingsgeburten ist ein erster, aber bedeutender Schritt“, sagten der Chef der Hessischen Staatskanzlei, Staatsminister Axel Wintermeyer, und Finanzminister Dr. Thomas Schäfer, der als Chief Information Officer (CIO) für die digitale Verwaltungsmodernisierung des Landes zuständig ist.
In den nächsten Jahren werden schrittweise alle Förderanträge des Landes im Internet verfügbar sein und können so ohne langwierige Behördengänge eingereicht werden. „Digitalisierung soll das Leben der Bürger vereinfachen. Dies gilt auch und vor allem für die Angebote der Verwaltung. Unseren Weg für eine noch einfachere, effizientere und bürgerfreundlichere Verwaltung gehen wir auch in Zukunft konsequent weiter“, betonten Wintermeyer und Dr. Schäfer. Dabei leite sie eine Vision, betonte der Finanzminister: Alles. Zuerst. Einmalig. „Alles, denn unser Ziel ist es, alle Angebote des Landes auch digital anzubieten. Zuerst, da es unser Ziel ist, neue Angebote des Landes zuerst digital anzubieten – nach wie vor aber auch analog. Und einmalig, da wir erreichen möchten, dass Bürger und Wirtschaft ihre Angaben bei der Verwaltung nur einmal machen müssen. Die Verwaltung soll darauf immer wieder zurückgreifen können. Das ist das digitale Hessen der Zukunft.“
Das Antragsformular ist unter der Adresse antrag.hessen.de/ehrenpatenschaft zu erreichen oder im hessischen Verwaltungsportal unter folgendem Link: www.service.hessen.de/html/Familie-relevant-fuer-Buerger
Die Hessische Landesverwaltung erfüllt mit der Einführung der Online-Fördermittel-Beantragung nicht nur eine Aufgabe aus der Agenda „Digitale Verwaltung Hessen 2020“ der Landesregierung, sondern arbeitet damit auch an der Umsetzung der Vorgaben des Bundesgesetzgebers zum Onlinezugang der Bürger zu Verwaltungsleistungen, dem sogenannten Onlinezugangsgesetz (OZG). Dieses verpflichtet die Verwaltungen in der Bundesrepublik, alle Verwaltungsdienstleistungen bis zum Ende des Jahres 2022 auch digital anzubieten.
Die Fördermittelverwaltung des Landes ist mit rund fünf Milliarden Euro Volumen jährlich ein gewichtiger Teil des Landeshaushalts und befindet sich derzeit in einer grundlegenden Modernisierungsphase. Das Land richtet sukzessiv eine bürgerfreundliche Online-Antragstellung für alle Fördermittel ein. Mit einer digitalen Ausgestaltung von internen Verwaltungsprozessen bei einer gleichzeitigen Bereitstellung von geeigneten Zugangskanälen zur Verwaltung soll den heutigen Anforderungen an eine moderne Verwaltung entsprochen werden.
Als weiteren Schritt plant Hessen die Integration der Förderanträge in das Bürger- und Servicekonto des Landes. Dies soll, wo notwendig, eine einfache Identifizierung des Antragstellers zum Beispiel durch Nutzung der eID-Funktion des neuen Personalausweises und in Zukunft auch den elektronischen Austausch von Unterlagen verschiedener Behörden ermöglichen. Bisher notwendige Behördengänge durch die Antragsteller sollen dadurch bald der Vergangenheit angehören.
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Foto: Screenshot Webseite Land Hessen