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Allgemeinverfügung

Hessen untersagt alle größeren Veranstaltungen

Von Wiesbadenaktuell

Die Zahle der Neuinfektionen des Coronavirus steigt weltweit und auch in Deutschland weiter an. Um eine Ausbreitung dieser gefährlichen Ansteckungskrankheit zu verhindert, hat das Land Hessen nach einer neuen Risikobewertung ein Verbot für alle Großveranstaltungen ausgesprochen.

12.03.2020 13:51
Nach neuer Risikobewertung:

Hessen erlässt Allgemeinverfügung zum Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen.

Aufgrund der neuen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zum Umgang mit Großveranstaltungen und dem uneinheitlichen Umgang mit den bestehenden Empfehlungen in den Kommunen, hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration am Donnerstag per Allgemeinverfügung die Durchführung von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern (Großveranstaltungen) verboten. Ausnahmen sind nicht zulässig.

Die Allgemeinverfügung ist zunächst bis 10. April 2020 befristet. Sozial- und Integrationsminister Kai Klose erklärt: „Dieser Schritt wurde notwendig, nachdem sich gezeigt hat, dass unsere Empfehlung durch die Veranstalter und die Gesundheitsämter unterschiedlich interpretiert wird.

Alle Veranstaltungsarten betroffen

Der Veranstaltungsbegriff wird dabei weit gefasst: Hierunter fallen nicht nur Sportereignisse mit einer entsprechenden Zuschauerzahl, sondern insbesondere auch Kongresse, Messen und Tagungen, Theater, Konzerte und ähnliche Festivitäten, aber auch Personal-, Betriebs-, Aktionärs- und Gesellschafterversammlungen.

Nicht unter den Veranstaltungsbegriff fällt der Besuch von Bildungseinrichtungen wie Schulen und Universitäten sowie der Besuch von Betreuungseinrichtungen für Kinder unter 16 Jahren

Gefahr für öffentliche Gesundheit

„Bei großen Menschenansammlungen lässt sich die Gefahr einer Virusübertragung angesichts des aktuellen Verlaufs an Infektionen mit SARS-CoV-2 grundsätzlich nicht sicher beurteilen“, unterstreicht der Minister. Darüber hinaus werde bei einer hohen Teilnehmendenzahl eine vollständige und zuverlässige Erfassung der Teilnehmenden für eine eventuelle Rückverfolgung nicht möglich sein.

Eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit geht dabei nicht nur von der Veranstaltung selbst aus, sondern gerade auch von der bei solchen Veranstaltungen meist massiert erfolgenden An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Kontakt und weitere Informationen

Bei Fragen können sich hessische Bürgerinnen und Bürger an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden. Auch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration stellt auf seiner Website Informationen zum Coronavirus zur Verfügung: Hessenlink.de/2019ncov

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Symbolfoto

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