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Vor gefälschten Zahlungsaufforderungen, die bundesweit in Umlauf sind, warnt die IHK Wiesbaden Unternehmen. Bereits einige Betriebe in Wiesbaden haben die Schreiben erreicht.
„Bei der Zahlungsaufforderung der ‚IHK-Zentrale Wirtschaftsförderung ZWF‘ handelt es sich nicht um einen Beitragsbescheid der IHK“, stellt Beate Scheibig, Leiterin Wirtschaftsrecht, klar. Das Unternehmen bitte die Adressaten um die Zahlung von Beiträgen oder Gebühren und nutze dafür das IHK-Logo, ohne dazu berechtigt zu sein.
„Wer einen solchen Brief erhält, sollte auf keinen Fall zahlen“, warnt Scheibig. Die IHK versende Beitrags- oder Gebührenbescheide – keine Zahlungsaufforderung. Auch die im Schreiben genannte ID-Nummer bei der IHK sei eine ganz andere als die in der gefälschten Zahlungsaufforderung.
Im Zweifel sollten sich Unternehmer an die IHK Wiesbaden wenden. Ansprechparter ist Rechtsexpertin Beate Scheibig unter der Nummer 0611 / 1500-174 und per Mail an b.scheibig(at)wiesbaden.ihk.de zu erreichen.
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