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Welche Rechte haben Sie als Patient? Brauchen Sie eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung? Patientenverfügungen – selbstbestimmt bis zum Schluss! Das sind die Themen am Mittwoch, 24. Mai, bei der Veranstaltung des Wiesbadener Gesundheitsamtes.
„Es geht darum die Bürokratie verständlich zu machen und sich gemeinsam mit den Themen auseinanderzusetzten. Ziel ist es Unsicherheiten und Sorgen zu reduzieren“, betont Dr. Kaschlin Butt, Amtsleiterin des Wiesbadener Gesundheitsamtes.
Vollmachten werden für den Fall einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit oder aufgrund körperlicher Einschränkungen erteilt, bei denen man nicht mehr in der Lage ist, rechtsgeschäftliche Handlungen vorzunehmen. Eine Vollmacht wird einer Person des Vertrauens ausgestellt. Fällt diese Person aus irgendeinem Grund aus oder ändern sich Gesetze, so kann in einer schriftlichen Betreuungsverfügung eine Person benannt werden, die als Betreuer vom Betreuungsgericht eingesetzt wird.
Die medizinischen Möglichkeiten sind so weit entwickelt, dass Schwerstkranke lange Zeit künstlich am Leben erhalten werden können. Ärzte und Gerichte haben den Auftrag, Leben so lange wie möglich zu erhalten und hierfür alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Sie dürfen nur bei einem nachvollziehbaren Willen des Patienten davon abweichen. Wem dies wichtig erscheint, der sollte den eigenen Willen in einer Patientenverfügung niederlegen. Bei einer Patientenverfügung geht es darum, den eigenen Willen für den Fall kundzutun, dass dieser nicht mehr eigenständig geäußert werden kann.
Mit der Umsetzung einer weiteren Stufe der Pflegereform hat sich für Betroffene und deren Angehörige zu Beginn des Jahres einiges geändert. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz wurden seit dem 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Damit erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Einschränkungen leiden oder an Demenz erkrankt sind.
Gemeinsam mit den Experten lädt das Gesundheitsamt alle Bürgerinnen und Bürger ein, sich am 24. Mai über dieses wichtige Thema zu informieren und zu diskutieren.
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Was: Gesundheitsthema des Monats „Ihre Rechte als Patient“
Wann: Mittwoch, 24. Mai
Uhrzeit: 17:30 Uhr
Wo: Stadtverordnetensitzungssaal des Rathauses
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