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Pandemie-Bekämpfung / Video

Inzidenz über 50: Neue verschärfte Corona-Regeln in Wiesbaden

Von Daniel Becker

Delta sorgt für eine steigende Inzidenz. Seit drei Tagen liegt dieser Wert über der 50er-Marke in der hessischen Landeshauptstadt. Deshalb gelten ab kommenden Freitag, 20. August, wieder schärfere Corona-Regeln in der Stadt. In den kommenden Wochen finden zahlreiche “Impfen to go“-Angebot in Wiesbaden hat. Schüler:innen müssen in den Lehreinrichtungen wieder Maske tragen. Was erlaubt ist und was nicht lesen Sie in unserem Artikel.

18.08.2021 15:45
Inzidenz über 50: Neue verschärfte Corona-Regeln ab 20. August in Wiesbaden

Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Wiesbaden hat am Mittwoch, 18. August, wie vom Land vorgegeben neue Corona-Regeln für Wiesbaden beschlossen. Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am Freitag, 20. August, in Kraft. Die neue Allgemeinverfügung enthält im Vergleich zur aktuell geltenden kommunalen Regelung nur wenige Anpassungen und ersetzt diese.

Aufruf zum Impfen der Stadtoberhäupter

Die hessische Landesregierung hat am Dienstag, 17. August, die Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) für vier Wochen verlängert und aktualisiert. Das gilt auch für das Präventions- und Eskalationskonzept. Die Corona-Regeln für Hessen wurden dadurch an die Ergebnisse der jüngsten Bund-Länder-Konferenz angepasst.

Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende sowie Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz begrüßen die aktualisierten Regeln und rufen die Bürger:innen erneut zum Impfen auf. „Die neuen Regeln berücksichtigen, dass inzwischen viele Personen geimpft sind. Sie machen aber auch klar: Wer weder geimpft noch genesen ist, benötigt aktuell für zahlreiche gesellschaftliche Aktivitäten einen negativen Testnachweis. Dieser muss perspektivisch ab dem 11. Oktober selbst bezahlt werden. Nutzen Sie deshalb die Gelegenheiten zum spontanen Impfen vor Ort oder kommen Sie ins Impfzentrum bevor es zum 19. September schließt.“

Auf eigene sowie Gesundheit von anderen achten

Die Inhalte der neuen städtischen Allgemeinverfügung sind durch das Präventions- und Eskalationskonzept des Landes vorgegeben. Es macht Vorgaben für das Überschreiten einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35, 50 und 100. Die Inzidenz in Wiesbaden lag am Mittwoch, 18. August, bei 58,2.

Unabhängig von der Inzidenz gilt laut Coronavirus-Schutzverordnung des Landes: Jede Person sollte sich so verhalten, dass sie sich selbst und andere Menschen weder gefährdet noch vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt. Bei persönlichen Begegnungen sollte man besondere Vorsicht walten lassen.

Test- und Maskenpflicht in Schulen

Nach den Sommerferien wird es außerdem Präventionswochen in den Schulen geben, um den besonderen Risiken durch Reiserückkehrenden zu begegnen. In den ersten beiden Unterrichtswochen werden alle Schüler:innen sowie Lehrer:innen nicht zweimal, sondern dreimal pro Woche getestet. Ferner muss unabhängig von der Inzidenz auch am Sitzplatz eine medizinische Maske getragen werden. Eine weitere Neuerung zum Schulbeginn ist, dass Schüler:innen neben den regelmäßigen Testungen in der Bildungsstätte keine weiteren Testnachweise mehr benötigen sollen, etwa um ins Kino, ins Restaurant oder zum Friseur zu gehen.

Das Hessische Kultusministerium hat angekündigt, zu diesem Zweck ein Testheft für Schüler:innen herauszugeben, in dem die regelmäßigen Tests durch die Schule beziehungsweise die Lehrer:innen eingetragen werden. Dieser Nachweis soll nicht nur an den Testtagen, sondern generell gelten.

Reglung bei 35er-Marke - 3G in öffentlichen Einrichtungen und privaten Feiern

Solange die Inzidenz über der 35er-Marke liegt, gelten unter anderem folgende Regeln in Wiesbaden: Nur geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen (3G-Regel) dürfen Innenräume von Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Gastronomiebetrieben, Sportstätten (Fitnessstudios, Hallenbäder, Sporthallen …), Spielbanken sowie körpernahen Dienstleistern (Friseurbetriebe, Nagelstudios, …) betreten. Die 3G-Regel gilt auch für private Feierlichkeiten in öffentlichen oder eigens angemieteten Räumen sowie den Besuch von Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Die 3G-Regel gilt außerdem für den Besuch des Thermalbades Aukammtal und die Nutzung der Hallenbäder, die derzeit Schwimmsportvereinen vorbehalten ist. Der Negativnachweis ist dort am Eingang vorzuzeigen. Vor der notwendigen Buchung eines E-Tickets über www.mattiaquacard.de müssen Gäste die Art des Negativnachweises anklicken, bevor die finale Buchung eines E-Tickets möglich ist. Hotelgäste, die weder geimpft noch genesen sind, müssen nicht nur bei der Anreise, sondern zweimal wöchentlich ein negatives Testergebnis vorlegen. Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sind von der 3G-Regel ausgenommen.

Reglung bei 50er-Marke - Weniger Personen erlaubt und Maske tragen

Solange die Inzidenz über der 50er-Marke liegt, gelten zusätzlich unter anderem folgende Regeln: Zusammenkünfte, Fachmessen, Veranstaltungen und Kulturangebote, wie beispielsweise Theater, Opern, Kinos und Konzerte, an denen mehr als 25 Personen teilnehmen, können im Freien genehmigungsfrei mit bis zu 500 Personen und in Innenräumen mit bis zu 250 Personen stattfinden. Geimpfte und genesene Personen zählen nicht mit. In Gedrängesituationen ist außerdem auch draußen eine medizinische Maske zu tragen. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein beim Einlass in Geschäfte, in Warteschlangen, an Haltestellen oder bei öffentlichen Darbietungen in Fußgängerzonen.

Ausnahmereglungen

Die Vorgaben zu Personenzahlen sowie Negativnachweisen gelten nicht für Ausnahmen nach Paragraph 16, Absatz 2, der CoSchuV. Dies sind zum Beispiel Zusammenkünfte von Personen aus beruflichen, dienstlichen, schulischen, betreuungsrelevanten oder geschäftlichen Gründen (Eigentümerversammlungen, Anwalts- und Notartermine, Sitzungen und Gerichtsverhandlungen, …). Sie gelten auch nicht für den Betrieb von Hochschulen, Berufs- und Musikakademien und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, für die ein umfassendes Abstands- und Hygienekonzept besteht, sowie die Durchführung von Prüfungen (insbesondere Staats- und Laufbahnprüfungen).

Weitere Ausnahmen gelten für Maßnahmen der Wahlwerbung für Parlaments- und Kommunalwahlen. Für Zusammenkünfte in privaten Wohnungen mit mehr als 25 Personen bleibt es bei der dringenden Empfehlung, die Regelungen für entsprechende öffentliche Zusammenkünfte zu beachten und sich jederzeit pandemiegerecht zu verhalten.

Anpassung der Allgemeinverfügung für Wiesbaden

Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz in Wiesbaden an fünf Tagen in Folge unter 50 oder 35 sinken, wird die Allgemeinverfügung aktualisiert beziehungsweise aufgehoben. Steigt sie über 100, wird die weitere Verschärfung der Regeln, wie vom Land vorgeschrieben, geprüft.

Impfangebot in den kommenden Wochen in Wiesbaden

Bürger:innen, die im Wiesbadener Impfzentrum ihre Erst- und Zweitimpfung erhalten wollen, müssen sich beeilen: Wer mit Moderna geimpft werden will, muss für seine Erstimpfung spätestens am Samstag, 21. August, ins Impfzentrum kommen. Wer mit BioNTech geimpft werden will, muss für seine Erstimpfung spätestens am Samstag, 28. August, ins Impfzentrum kommen.

Nur so ist es möglich, auch die zweite Impfung noch im Impfzentrum zu erhalten. Wer nach diesen Terminen seine Erstimpfung im Impfzentrum erhält, muss für die Zweitimpfung einen anderen Anbieter wie etwa seinen Hausarzt aufsuchen.

Bevor das Impfzentrum zum Sonntag, 19. September, schließt, wird es außerdem nochmals Vor-Ort-Aktionen mit "Spritze to go"geben.

  • Am Freitag, 20. August, von 10:00 bis 16:00 Uhr, ist das mobile Impf-Team vor dem Rewe-Markt in Dotzheim, Hans-Böckler-Straße 1A, unterwegs.
  • Am Samstag, 21. August, von 14:00 bis 18:00 Uhr, findet zusammen mit dem Reit- und Fahr-Club (WRFC) eine Sonderimpfaktion am Richterhäuschen im Biebricher Schlosspark statt.
  • Am Samstag, 28. August, von 12:00 bis 14:15 Uhr, besucht das mobile Impf-Team den SV Wehen Wiesbaden (SVWW) in der Brita-Arena. An diesem Tag spielt der SVWW gegen den FC Magdeburg.

Bei allen Vor-Ort-Aktionen kann zwischen Impfstoffen von BioNTech sowie Johnson & Johnson gewählt werden. Die Angebote richten sich auch an Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren, die nach individueller ärztlicher Aufklärung bei den Vor-Ort-Aktionen mit BioNTech geimpft werden.

Video: Impfaktion "To go" auf dem Globus-Parkplatz - 1:47 Min.

Pläne für Impfen im Herbst

Nach Schließung des Impfzentrums wünscht sich das Land eine Regelversorgung durch die Impfallianz Hessen. Zur Impfallianz haben sich im März die Kassenärztliche Vereinigung Hessen, die Landesärztekammer Hessen, der Hausärzteverband Hessen, die Landesapothekerkammer Hessen und der Hessische Apothekerverband mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration zusammengeschlossen. Aktuelle Statistiken zeigen jedoch, dass die Zahl der Impfungen durch niedergelassene Ärzte in ganz Deutschland zurückgehen.

„Es wird deshalb Zeit, dass das Sozialministerium die Kassenärztliche Vereinigung auffordert, ihre Pläne für den Fortgang der Impfkampagne zu konkretisieren und transparent zu kommunizieren“, sagen Mende und Dr. Franz. „Dies ist umso wichtiger, da im Herbst nicht nur weiterhin Erst- und Zweitimpfungen anstehen, sondern auch sehr wahrscheinlich Drittimpfungen. Diese können wir als Stadt unseren Bürger:innen dann allerdings nicht mehr im Impfzentrum anbieten, da es, wie mit dem Land abgesprochen, Mitte September schließen wird.“

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