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Corona-positiv getestete Personen unterliegen nach einem Beschluss der Landesregierung ab Mittwoch, 23. November, in Hessen nicht mehr der Isolationspflicht. Darauf hat sich das Kabinett verständigt und die aktuelle Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung angepasst.
Corona-Infizierten mit Krankheitssymptomen wird zugleich dringend empfohlen, die Wohnung möglichst nicht zu verlassen, um schnell wieder gesund zu werden und niemand anderen zu gefährden.
Darüber hinaus gehen mit der Aufhebung der Isolationspflicht weitere Schutzmaßnahmen einher, beispielsweise eine Maskenpflicht in Innenräumen.
Hessen ist mit Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein damit das vierte Land, das sich von der Isolationspflicht für Corona-Infizierte verabschiedet. Wichtigster Grund: Die derzeit vorherrschende Omikron-Variante BA.5 führt trotz ihres hohen Ansteckungsgrades aktuell nicht zu einer bedrohlichen Belastung des Gesundheitssystems. Außerdem:
Vor diesem Hintergrund ist der vergleichsweise schwere Grundrechtseingriff einer Isolationspflicht derzeit nicht verhältnismäßig. Der Schutz vulnerabler Gruppen steht weiterhin im Mittelpunkt der Corona-Maßnahmen in Hessen.
Anstelle der Isolationspflicht gilt daher ab Mittwoch, 23. November: Für positiv getestete Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren besteht mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test:
Zugleich wird dringend empfohlen, sich im Fall einer Infektion mit Symptomen für fünf Tage zu isolieren und keinen Besuch zu empfangen. Die Isolation sollte erst beendet werden, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht oder zehn Tage nach dem ersten Test vergangen sind.
Die Aufhebung der Isolationspflicht ist Ergebnis der fortlaufenden Überprüfung der Corona-Lage in Hessen. Die Aufhebung der Isolation gilt ab Mittwoch, 23. November, auch für alle, die sich zu diesem Zeitpunkt in Isolation aufgrund der bisherigen Regelung befinden. Sollte sich die Situation vor allem in den hessischen Krankenhäusern wieder zuspitzen, wird die Landesregierung erneut beraten und entscheiden.
Mit Stand Dienstag, 22. November, liegt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in sieben Tagen landesweit bei 183,2. Die Hospitalisierungsinzidenz liegt in Hessen derzeit mit 5,04 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner (15. November 2022: 5,16 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) auf vergleichsweise niedrigem Niveau.
Mit Stand vom 21. November werden in hessischen Krankenhäusern 107 Patientinnen und Patienten intensivmedizinisch betreut, die mit SARS-CoV-2 infiziert sind. Am 14. November 2022 waren es noch 119.
Alle Informationen sowie die aktuelle Corona-Verordnung sind unter corona.hessen.de abrufbar.
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Foto: Johanniter, Wiesbaden