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Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden muss über eine Beanstandung der Wasserverbrauchssteuersatzung durch die Kommunalaufsicht im Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz entscheiden. Es steht zur Diskussion, ob Rechtsmittel gegen diesen Einwand eingelegt werden sollen.
Diese Entwicklung war abzusehen, da die Kommunalaufsicht bereits einen Tag nach der Beschlussfassung in einem Schreiben rechtliche Bedenken geäußert hatte. Die Stellungnahme der Landeshauptstadt Wiesbaden konnte die Kommunalaufsicht nicht von der Rechtmäßigkeit der Satzung überzeugen.
Die Rechtsdezernentin der Stadt Wiesbaden, Milena Löbcke, erklärt dazu am Freitag: „Es ist bedauerlich, dass die Kommunalaufsicht sich bisher nicht von den Argumenten für die Rechtmäßigkeit der Wasserverbrauchsteuer überzeugen ließ. Der Umstand, dass Kommunalaufsicht und Stadt zu unterschiedlichen juristischen Bewertungen kommen, ist gerade vor dem Hintergrund, dass es sich um eine neue Steuer handelt, nicht unüblich.“
Um sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger durch die rechtliche Unklarheit keine Nachteile erleiden, hatte die Landeshauptstadt Wiesbaden bereits im Februar vorgeschlagen, die Wasserverbrauchssteuer vorerst auszusetzen. Dieser Vorschlag wurde von der Kommunalaufsicht wohlwollend aufgenommen.
In der Stadtverordnetenversammlung am Mittwoch, 29. Mai, wird darüber diskutiert und auch entschieden, ob die Stadt Wiesbaden gegen die Beanstandung fristgerecht Klage einreichen wird.
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Foto: Canva