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Die Ziele und Inhalte des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nahversorger Bierstadter Straße" werden in einer Bürgerversammlung am Mittwoch, 2. Mai, um 19:00 Uhr im Verwaltungsgebäude, Raum Montreux (Erdgeschoss Raum Nr. 002), Gustav-Stresemann-Ring 15, vorgestellt.
Der interessierten Öffentlichkeit wird somit in Form einer Anhörung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu diesem Vorhaben gegeben. Die Besucher haben schon eine halbe Stunde vor Beginn der Bürgerversammlung Gelegenheit, sich über die beabsichtigten Planungen zu informieren. Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes und des planenden Büros stehen während dieser Zeit gerne zur Erläuterung der vorgesehenen Planungen zur Verfügung.
„Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ‚Nahversorger Bierstadter Straße’ soll das erforderliche Planungsrecht für die Errichtung eines Lebensmittelsupermarktes an der Bierstadter Straße geschaffen werden“, erläutert Stadtebtwicklungsdezernentin Sigrid Möricke. Die Ansiedlung des neuen Lebensmittelmarktes soll die Nahversorgung in diesem Bereich des Stadtgebietes deutlich verbessern. Mit der Wahl des wohnortnahen Standortes soll zugleich einer Abwanderung des Einzelhandels an die Peripherie entgegengewirkt werden, um die damit verbundenen negativen Auswirkungen, insbesondere die des Verkehrs, zu vermeiden.
„Somit wird die Versorgung mit Lebensmitteln und Gütern für den täglichen Bedarf für die Bevölkerung in der näheren Umgebung gewährleistet. Der neue Supermarkt ist für die Bewohner der umliegenden Wohngebiete sehr gut auch ohne Auto erreichbar“, betont die Dezernentin.