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Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat weitere Anpassungen der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus verabschiedet. Diese betreffen insbesondere die Regelungen zu Besuchen in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Lockerungen für Veranstaltungen und den Einzelhandel. „Unsere Vorgehensweise nach dem Motto ‘Hessen bleibt besonnen‘ zeigt Wirkung. Ausgehend von den derzeitig niedrigen Infektionszahlen haben wir einige weitere neue Regelungen beschlossen, von denen viele Menschen profitieren“, sagte der Ministerpräsident Volker Bouffier am Donnerstagmittag in Wiesbaden.
Die Einlassbeschränkung in den Einzelhandelsgeschäften sinkt. So dürfen ab Montag, 22. Juni, ein Kunde pro 10 statt wie bisher pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche eingelassen werden.
„Wir gehen auch hier mit Augenmaß vor, um sowohl das Infektionsgeschehen weiter zu minimieren als auch dem Handel nach den schwierigen vergangenen Monaten eine Perspektive zu eröffnen und die Wiederbelebung des Geschäfts zu ermöglichen“, sagte Klose. Er teilte außerdem mit, dass die pandemiebegründete generelle Möglichkeit, Geschäfte an Sonntagen von 13:00 bis 18:00 Uhr zu öffnen, ab dem 22. Juni aufgehoben wird.
Einfacher wird es auch für Veranstaltungen wie Theatervorstellungen, Konzerte und Feste, die bislang bei mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Genehmigung der örtlichen Behörden einholen mussten. Diese Obergrenze steigt auf 250. Voraussetzung ist wie bisher ausreichend Fläche pro Person, die Erfassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und ein Hygienekonzept.
„Wir werden die Entwicklung des Infektionsgeschehens weiterhin genau beobachten. Unser Ziel bleibt, die Anzahl der Neuinfektionen möglichst gering zu halten“, hob der Minister abschließend hervor.
Großveranstaltungen wie Volks-, Stadt-, Straßen-, Wein- und Schützenfeste sowie Kirmes-Veranstaltungen bleiben wegen der Corona-Pandemie und der Angst vor großen Ansteckungsmöglichkeiten noch bis zum 31. Oktober verboten - mit Ausnahmen. Bisher galt als zeitliche Grenze der 31. August.
Weitere Anpassungen im Überblick:
Das Besuchsrecht in Alten- und Pflegeeinrichtungen wird ab dem 22. Juni (kommender Montag) gelockert und die Anzahl von einem Besuch pro Woche auf drei Besuche erhöht. Menschen mit Behinderung, die in einer stationären Einrichtung betreut werden, können ab diesem Tag von einer Person pro Tag besucht werden. „Für alte und pflegebedürftige Menschen ist es gerade in diesen Zeiten wichtig, regelmäßigen persönlichen Kontakt zu ihren Angehörigen zu haben. Der Schutz der Gesundheit unser Bürgerinnen und Bürger bleibt dennoch unser oberstes Ziel und wir werden weiterhin genau abwägen, welche Schritte wir zurück in den Alltag gehen können und welche noch nicht“, erklärte der Regierungschef.
Hessens Sozial- und Integrationsminister Kai Klose hat die Lockerungen der bislang bestehenden Besuchsbeschränkungen gemeinsam mit der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.V. und dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. erarbeitet: „Für die Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie für stationär betreute Menschen mit Behinderung ist das ein wichtiger Schritt heraus aus der teils entstandenen sozialen Isolation, die die Maßnahmen zu ihrem Schutz vor dem Virus ausgelöst haben.“ Klose dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Pflege- und Betreuungseinrichtungen im Land: „Sie haben sich während den vergangenen Wochen in besonderer Weise um die Bewohnerinnen und Bewohner gekümmert und waren neben ihrer pflegerischen Arbeit wichtige Ansprechpartnerinnen und -partner für diejenigen, die Gäste aufgrund der Kontaktbeschränkungen nicht empfangen durften.“
Mit den nun beschlossenen Lockerungen ermögliche das Land den Alten- und Pflegeeinrichtungen, dem Bedürfnis der betreuten Bewohnerinnen und Bewohner nach Besuch besser entsprechen zu können, so Klose weiter. „Zugleich wird der notwendige Infektionsschutz bei Besuchen dieser Einrichtungen auch weiterhin gewährleistet. Denn das Virus ist weiterhin aktiv und gefährlich. Dies gilt besonders für die in diesen Einrichtungen betreuten Menschen, die leider häufig ein erhöhtes Infektionsrisiko sowie ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben“, erläuterte der Sozialminister. Er betonte, dass die Lockerung im intensiven Dialog mit den entsprechenden Fachverbänden getroffen worden sei.
Der Vorsitzende des Arbeitskreises 3 Gesundheit, Pflege und Senioren der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.V., Michael Schmidt, sagte: „Die zunehmende Öffnung des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft erhöht auch das Infektionsrisiko in unseren Pflegeeinrichtungen. Die jetzige Lockerung des Besuchsverbotes bringt jedoch ein Stück der ersehnten Normalität für die Bewohnerinnen und Bewohner der Wohnheime zurück: Auf der einen Seite freuen wir uns, dass Besuche in einem größeren Umfang ermöglicht werden. Gleichzeitig sorgen wir uns um unsere Bewohnerinnen und Bewohner. Die mit dem Hessischen Sozialministerium getroffene Lösung der schrittweisen Öffnung unserer Einrichtungen begrüßen wir ausdrücklich.“
Ralf Geisel, Landesvorsitzender des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste, sagte: „Diese Besuchsregelung ist ein erheblicher, aber maßvoller Schritt in Richtung Normalität. Wir ermöglichen gemeinsam wieder mehr Kontakte von Pflegeheimbewohnern und ihren Familien. Die Infektionszahlen sinken erfreulicherweise, deshalb tragen wir die Lockerungen der Landesregierung mit, ohne die Gesundheit und die Sicherheit der Bewohner und der Pflegenden aus dem Blick zu verlieren, indem wir die weitere Entwicklung genau beobachten und Schritt für Schritt vorgehen. Hierbei gilt unserer besonderer Dank den Pflegenden und den Betreuungskräften in den Heimen, die über Wochen in besonderer Weise erste Bezugs- und Kontaktpersonen für die pflegebedürftigen Menschen waren.“
Ab dem 22. Juni gilt folgende neue Regel zu Besuchen in Alten- und Pflegeeinrichtungen:
Alle Regelungen gelten bis zum 16. August 2020. In der letzten hessischen Sommerferien-Woche wird es eine neue Bewertung der Lage geben. Die Ergebnisse daraus wird das Corona-Kabinett bewerten und in dieser Woche vorstellen.
„Wir werden weiterhin genau abwägen, welche Schritte wir zurück in den Alltag gehen können und welche noch nicht“, so Ministerpräsident Bouffier abschließend.
Das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben wird allmählich wieder hochgefahren, aber die Maskenpflicht und Hygienevorgaben bleiben. Ministerpräsident Bouffier warnte bei Pressekonferenz in der hessischen Staatskanzlei davor, zu früh die Hygiene- und Abstandsregeln in der Corona-Krise zu lockern.
Es gebe keinen Anlass, die Grundlinie nicht weiter zu verfolgen, betonte der Regierungschef. Es bleibe beim hessischen Weg, besonnen vorzugehen. Deshalb blieben auch Großveranstaltungen, bei denen die Hygieneregeln schwer umzusetzen sind, noch bis mindestens Ende Oktober in Hessen verboten.
Angesichts der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens in den vergangenen Wochen streben die Länder an, spätestens nach den Sommerferien in den schulischen Regelbetrieb auf der Grundlage von Schutz- und Hygienekonzepten zurückzukehren. Das heißt für die hessischen Schülerinnen und Schüler, das ab dem 17. August wieder "normaler" Unterricht stattfindet. Natürlich unter den Hygienekonzeptbedingungen.
Ebenfalls soll sehr Zeitnah von derzeitigen Notbetreuung zu einem möglichst vollständigen Regelbetrieb der Kinderbetreuungsangebote zurückgekehrt werden.
Alle Verordnungen zum Corona-Virus und die Maßnahmen der Hessischen Landesregierung finden Sie unter www.corona.hessen.de.
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