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Um die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen und die Infektionsketten bei Einreisen zu unterbrechen, damit sich keine 2. Welle in Deutschland entwickelt, müssen alle Bürgerinnen und Bürger, wenn sie aus Risikogebieten nach Hessen einreisen - egal ob über Land-, Luft- oder Seeweg - umgehend bei ihrem Gesundheitsamt melden. Diese Personen unterliegen einer Absonderungspflich, das teilte das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Wiesbaden am Freitag mit. Die Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, unverzüglich das für den Ort ihres Aufenthaltes zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren.
Personen, die über einen Nachweis einer negativen molekularbiologischen Testung auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 verfügen, die von einem anerkannten Labor und höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland durchgeführt wurde, sind von der Absonderungspflicht befreit. Die betreffenden Personen sind verpflichtet, diesen Nachweis dem Gesundheitsamt vorzuzeigen.
Ferner besteht für die Einreisenden die Verpflichtung, beim Auftreten von Symptomen für eine Erkrankung mit Covid-19 nach den jeweiligen Kriterien des Robert Koch-Instituts, das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren. Diese Verpflichtungen ergeben sich aus der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13. März in der Fassung vom 6. Juli des Landes Hessen.
Das Gesundheitsamt macht zudem darauf aufmerksam, dass für die Bereiche, in denen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben ist, eine Verpflichtung besteht, diesen durchgehend über Mund und Nase zu tragen. Nur damit ist ein gegenseitiger Schutz vor einer Infektion höchst möglich zu gewährleisten.
Das Gesundheitsamt ist telefonisch unter 0611 / 312828 erreichbar:
Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona stehen auch unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung.
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Symbolfoto: Tumisu / Pixabay