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Ein Tötungsdelikt bleibt immer strafbar. Einsatzkräfte des Hessischen Landeskriminalamts (HLKA) und des Hessischen Polizeipräsidiums für Einsatz (HPE) durchsuchten am Dienstag und Mittwoch, 26./27. November erneut das Waldgebiet nahe Kisselbach in Rheinland-Pfalz. In diesem Waldstück waren im Jahr 2008 sterbliche Überreste von Melanie Frank entdeckt worden. Die damals 13-jährige Wiesbadenerin war seit dem Abend des 16. Juni 1999 vermisst, nachdem sie von einem Besorgungsweg für ihre Mutter nicht zurückgekehrt war.
Die Cold Case Unit (CCU) des HLKA, die in dem Fall ermittelt, leitete und organisierte den Einsatz. "Neben der akribischen Arbeit tragen auch die sich stetig weiterentwickelnden Möglichkeiten der Kriminaltechnik dazu bei, dass ungeklärte Tötungsdelikte oder Vermisstenfälle noch nach vielen Jahren oder gar Jahrzehnten aufgeklärt werden können. Wir lassen auch im Fall Melanie Frank nichts unversucht, um neue Ermittlungsansätze zu generieren", erklärt HLKA-Präsident Andreas Röhrig.
Am Dienstag, 26. November, wurden zunächst Leichenspürhunde eingesetzt. Am darauffolgenden Mittwoch, 27. November, durchsuchten etwa 100 Einsatzkräfte des HPE das Waldgebiet nahe der Landstraße 214 im Rhein-Hunsrück-Kreis. An beiden Tagen wurde die Aktion von Mitgliedern der Tatortgruppe des HLKA unterstützt. Trotz intensiver Suche konnten weder die gesuchten Gegenstände – darunter Melanies Kleidung, Uhr und Kette – noch weitere menschliche Überreste gefunden werden.
Am Abend des 16. Juni 1999 wurde die 13-jährige Melanie Frank von ihrer Mutter gegen 20:30 Uhr gebeten, Zigaretten zu besorgen. Das Mädchen verließ daraufhin die Wohnung in der Graf-von-Galen-Straße 78 in Wiesbaden-Klarenthal. Als sie nach etwa 30 Minuten nicht zurückkehrte, begann die Mutter zusammen mit Melanies Großmutter, nach ihr zu suchen. Sie fragten Passanten um Hilfe und sprachen auch mit einer Mitarbeiterin eines nahegelegenen Kiosks, den Melanie regelmäßig besuchte.
Noch am selben Abend kontaktierte Melanies Mutter die Polizei in Wiesbaden. Trotz sofort eingeleiteter Suchmaßnahmen blieb jede Spur des Mädchens aus. Melanie Frank war 160 Zentimeter groß, hatte lange blonde Haare und grau-grüne Augen. Am Tag ihres Verschwindens trug sie ein grünes T-Shirt, eine schwarze Jeans, weiße Socken, eine orangefarbene Armbanduhr und schwarz-weiße Turnschuhe.
Laut ihrer Mutter holte Melanie normalerweise Zigaretten aus einem Automaten, der nur wenige Gehminuten von der Wohnung entfernt war. Zeugen gaben an, gegen 21 Uhr ein Mädchen gesehen zu haben, bei dem es sich sehr wahrscheinlich um Melanie handelte. Das Mädchen soll vor dem Eingang eines Hauses in der Graf-von-Galen-Straße 58 gestanden und in Richtung der Straßenzufahrt geschaut haben, als würde es auf jemanden warten. Ab diesem Zeitpunkt verliert sich jede Spur von ihr.
Melanie Frank hatte die Gewohnheit, regelmäßig im Kiosk im Einkaufszentrum Wiesbaden-Klarenthal für sich und ihre Mutter Einkäufe zu erledigen. Es ist möglich, dass sie dort Kontakte knüpfte, von denen weder ihre Familie noch ihre Freundinnen wussten. Immer wieder kam sie auch mit deutlicher Verspätung von der Schule, die sie in der August-Hermann-Franke-Schule in Wiesbaden besuchte, nach Hause.
Zunächst wurde der Fall von den Sicherheitsbehörden als Vermisstenfall behandelt. Mit der Zeit konnte jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um ein Kapitalverbrechen handelte.
Am 20. August 2008 entdeckten Mitarbeiter des Forstamts in einem Waldgebiet bei Kisselbach einen vollständig skelettierten menschlichen Schädel und verständigten daraufhin die Polizei. Bei einer späteren weiteren Suche wurde ein Oberschenkelknochen gefunden. Rechtsmedizinische Untersuchungen an beiden Skelettteilen bestätigten die Übereinstimmung der DNA. Durch Abgleich mit der DNA-Datenbank wurde schließlich festgestellt, dass es sich um die Überreste von Melanie Frank handelt.
Die Ermittlungsgruppe des HLKA bittet Zeugen, sich mit Hinweisen zum Verschwinden von Melanie Frank zu melden. Insbesondere werden Informationen zu den folgenden Fragen erbeten:
Hinweise nehmen die Mitarbeiter des HLKA auch weiterhin telefonisch unter der Rufnummer 0611 / 83-8300 oder per E-Mail an hinweise-kapitaldelikte.hlka(at)polizei.hessen.de entgegen.
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Fotos: Hessisches Landeskriminalamt