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Der Weg für das „Wohnquartier Rheingau-Palais“ in Schierstein ist nach der öffentlichen Bekanntmachung in den Wiesbadener Tageszeitungen frei. Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden hat den Bebauungsplan für das Projekt in der Söhnleinstraße in ihrer Sitzung am 4. Juli als Satzung beschlossen.
Mit dem neuen Bebauungsplan sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnanlage mit hoher gestalterischer und städtebaulicher Qualität geschaffen worden. Die Firma Delta Lloyd Anlagemanagement GmbH wird die weiteren Umsetzungsschritte projektieren.
Am westlichen Ortsrand von Schierstein, dort, wo bis vor kurzem noch ein schmuckloses Hochlager stand, sollen ab 2014 rund 180 Wohnungen auf rund zwei Hektar im neuen „Wohnquartier Rheingau-Palais“ entstehen.
Seit 1962 prägt die Zehntenhofsiedlung den Schiersteiner Ortseingang entlang der Söhnleinstraße. Nun wird auf der südlichen Seite ein modernes Gegenüber die ehemals gewerbliche Nutzung der Sektkellereien Henkell-Söhnlein ablösen. Durch seine Nähe zum Rhein und dem Schiersteiner Hafen mit seinen vielfältigen Freizeitangeboten ist das Quartier zum Wohnen besonders attraktiv.
Eine Besonderheit besteht darin, dass ausschließlich Geschosswohnungsbauten mit zwei bis vier Stockwerken entstehen. Die geplanten Wohnungsgrößen variieren zwischen kleineren Appartements und familiengerechten Vier-Zimmer-Wohnungen. Der vorgesehene Mix der Wohnungstypen soll eine ausgewogene Bewohnerstruktur gewährleisten.
Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal ist, dass die Fläche frei von oberirdischen Parkplätzen sein wird. Den Wohneinheiten werden im Schnitt 1,5 Stellplätze für PKWs in einer Tiefgarage zugeordnet. Diese Garagenanlage hat an die einzelnen Häuser eine direkte Anbindung mit Treppenhaus und Aufzug. Die Flächen auf dieser Tiefgarage und zwischen den Gebäuden werden begrünt und können wegen der hohen Erdüberdeckung sogar mit Bäumen bepflanzt werden. Genauere Vorgaben hierzu enthält der Bebauungsplan.
Durch die Herstellung einer hohen Anzahl von Stellplätzen wird das neue Quartier die verkehrliche Situation im angrenzenden Ortskern und in der Nachbarschaft zu den großen Sport- und Freizeitanlagen nicht zusätzlich belasten.
Der nun rechtsverbindliche Bebauungsplan kann mit seiner Begründung sowie den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan zusammen mit den weiteren Unterlagen beim Stadtplanungsamt im Gustav-Stresemann-Ring 15 während der allgemeinen Dienststunden (montags, dienstags und donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr, mittwochs von 8:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr) eingesehen werden.
Zusätzlich stehen die Unterlagen zu dieser Bauleitplanung auch im Internet unter www.wiesbaden.de/bauleitplanung zur Ansicht zur Verfügung. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich auch so jederzeit über die Planungen ausführlich informieren.
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