ANZEIGE
Die Citypassage ist in die Jahre gekommen. Die kleine Mall versprüht nicht mehr den Charme wie noch vor 10 oder 15 Jahren. Ein Eigentümer hat sich bereit erklärt, den Umbau und die Neugestaltung der Citypassage zu planen. Ziel ist dabei die Schaffung einer Mall als System aus „Gassen und Höfen“ analog des historischen Stadtbildes. Geplant sind neue Wege durch das Quartier und die Anbindung der Passage an die Kleine Schwalbacher Straße. Ebenso soll eine Verbindung zur Faulbrunnenstraße hergestellt werden, damit auch diese historische Straße stärker in die Nutzungsentwicklung eingebunden werden kann.
Die Dachebene wird als eine abwechslungsreiche, attraktive Dachlandschaft geplant, die sich in offene Gartenzonen sowie Gastronomie- und Kinobereiche gliedert. Mit der Gestaltung und Bepflanzung der so entstehenden Grünoase, kann ein Beitrag zur Durchgrünung und besseren Belüftung in dem stark versiegelten Innenstadtbereich geleistet werden. Die Dachaufbauten sollen sich in die Dachlandschaft sowie in den Quartierbereich aufgelockert einbetten.
Um dieses Ziel umsetzen zu können, wurde für den Entwicklungsbereich und die direkt angrenzenden Grundstücke die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Der Geltungsbereich erstreckt sich von der Schwalbacher Straße bis zur Kirchgasse und von der Mauritius- bis zur Faulbrunnenstraße.
Dieser Bebauungsplan Entwurf sowie das Projekt „Nördlich der Faulbrunnenstraße“ im Ortsbezirk Mitte werden in einer Bürgerversammlung am Dienstag, 16. Dezember, im Stadtverordnetensitzungssaal des Rathauses, Schloßplatz 6, der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Die Veranstaltung beginnt um 18:30 Uhr.
Die Besucher haben 30 Minuten vor Eröffnung der Bürgerversammlung Gelegenheit, sich über die beabsichtigten Planungen zu informieren. Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes stehen während dieser Zeit zur Erläuterung der vorgesehenen Planungen zur Verfügung.
Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung des Citybereiches sowie der Erhaltung und Aufwertung der Innenstadt in diesem räumlich und gestalterisch wichtigen Quartier.
Der gesamte Geltungsbereich des neuen Bebauungsplans ist Teil der als Kulturdenkmal geschützten Gesamtanlage „Historisches Fünfeck“. Viele Gebäude der Blockrandbebauung sind sowohl prägend für diese Gesamtanlage als auch für die kleinteilige Grundstücksstruktur und daher gemäß dem Denkmalschutzgesetz zu pflegen und zu erhalten. Dies trifft auch auf die Häuser der Faulbrunnenstraße zu, deren Erhalt durch die neue Planung gesichert wird.
P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie Fan Wiesbadenaktuell.de
Grafik: IHK