ANZEIGE
Insbesondere der massive Alkoholkonsum durch Kinder und Jugendliche ist besorgniserregend während den Fastnachtstagen. Alkohol gilt bei jungen Menschen - trotz aller Gefahren - als der Rohstoff für gute Laune. Immer mehr Minderjährige müssen aufgrund einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert werden. "Möglichst viel - möglichst schnell - möglichst billig!" Dieser traurige Trend setzt sich seit Jahren fort. Insbesondere an Fastnacht werden die Folgen des Rauschtrinkens ausgeblendet. Es wird ausprobiert "wie viel man schafft!". Insbesondere junge Menschen unterliegen häufig dem Gruppenzwang und zeigen oft noch nicht ausreichend Stärke, um rechtzeitig "HaLT!" zu sagen.
Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, wurde 2007 das Wiesbadener Bündnis gegen Alkoholmissbrauch durch Kinder und Jugendliche gegründet - kurz: "HaLT! in Wiesbaden". Polizei, Ordnungsamt, Jugendamt, Suchthilfezentrum, Stadtjugendring, Hochschule Rhein-Main und die Kinder- und Jugendklinik der HSK arbeiten gemeinsam und institutionsübergreifend zusammen. Intensive Öffentlichkeitsarbeit, Prävention und Beratung, aber auch umfangreiche Kontrollen sind wesentliche Elemente des Netzwerkprojekts.
Auch in dieser Fastnachtskampagne führen Polizeidirektion und Ordnungsamt gemeinsam zivile Jugendschutzkontrollen durch. Am Fastnachtssonntag kümmert sich das Team an der Umzugsstrecke um alkoholisierte Kinder und Jugendliche. Am Rosenmontag steht der Wiesbadener Hauptbahnhof im Focus des Jugendschutzes, da von dort bekanntermaßen viele junge Menschen mit dem Zug nach Mainz aufbrechen.
Bei den Kontrollen wird informiert und sensibilisiert. "Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Altersgruppe der 12 bis 15 Jährigen, die noch keinerlei Alkohol trinken darf", so Sabine Sonnberg, die als Jugendkoordinatorin der Polizeidirektion Wiesbaden für die Jugendschutzkontrollen verantwortlich ist.
Bei den Kontrollen werden Alkoholtests durchgeführt und bei Bedarf Taschen und Rucksäcke durchsucht. Bei Verstößen wird der Alkohol vor Ort vernichtet oder sichergestellt. Die Eltern der Kinder bzw. Jugendlichen werden unmittelbar informiert und müssen ggf. vor Ort
kommen und ihr Kind abholen. Bei massiven Verstößen wird das Jugendamt benachrichtigt. Gleichzeitig werden die jungen Menschen nach ihren alkoholischen Bezugsquellen befragt.
"Uns ist wichtig, den öffentlichen Verkaufsstellen aufzuzeigen, dass der Jugendschutz einzuhalten ist, ansonsten leiten wir entsprechende Bußgeldverfahren ein", so Christoph Fink vom Wiesbadener Ordnungsamt, der als Leiter der Gewerbeabteilung den Bereich Jugendschutz verantwortet.
Häufig gelangen Kinder und Jugendliche über volljährige Freunde an Alkohol, die diesen legal kaufen und an Jüngere abgeben. Auch diesbezüglich muss regelmäßig an das Verantwortungsbewusstsein der Generation 18 plus appelliert werden, ansonsten droht auch hier ein Bußgeld.
Generell gilt: Wein, Bier und Sekt sind unter 16 Jahren tabu, Branntwein (Schnaps, Wodka, Likör etc.) ist erst ab 18 Jahren erlaubt.
In der Kinder- und Jugendklinik der HSK werden zwischen Freitagabend und Sonntagmorgen im Schnitt 3 bis 5 Kinder und Jugendliche aufgrund einer Alkoholintoxikation behandelt. Immer häufiger befinden sich Mädchen unter den jungen Patienten. Erfahrungsgemäß ist gerade an Fastnacht damit zu rechnen, dass der ein oder andere jugendliche Rauschtrinker stationär behandelt werden muss.
Im Rahmen des Wiesbadener HaLT!-Bündnisses werden die betroffenen jungen Menschen und deren Angehörige zeitnah (innerhalb von drei Tagen) durch das Wiesbadener Suchthilfezentrum aufgesucht und hinsichtlich des breit aufgestellten Hilfsangebotes beraten.
Weitere Informationen www.wiesbaden.de/halt sowie shz@jj-ev.de.
Symbolfoto