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Ihr Wohngebiet ist besonders von Lärm betroffen? Sie kennen Orte, die so ruhig bleiben sollen wie im Moment. Dann geben Sie diese Information an das Regierungspräsidium Darmstadt weiter.
Insbesondere vom Lärm Betroffene haben damit die Möglichkeit, Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen einzubringen. Es besteht zudem erstmals die Möglichkeit, auf bereits vorhandene ruhige Gebiete hinzuweisen, in denen die Ruhe zukünftig besonders geschützt werden soll.
Fachliche Grundlage für die Lärmaktionsplanung sind folgende Lärmkartierungen: EU-Straßenlärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen mit über drei Millionen Kraftfahrzeugen im Jahr oder 8.200 Kraftfahrzeugen am Tag; EU-Schienenlärmkartierung von nichtbundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Zügen im Jahr; Industrielärmkartierung.
Die Lärmkarten und weitere Informationen können auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG), www.hlnug.de, oder www.laerm.hessen.de eingesehen werden. Der bestehende Lärmaktionsplan und weitere Informationen zum Thema Lärm sind zu finden unter www.rp-darmstadt.hessen.de.
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Ihre Informationen senden Sie bitte bis zum 31. Januar 2018 an:
Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
Online-Beteiligungsseite der hessischen Regierungspräsidien,
www.beteiligung-lap-hessen.de
oder
Landeshauptstadt Wiesbaden, Umweltamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, 61589 Wiesbaden
E-Mail: umweltamt(at)wiesbaden.de
Symbolfoto