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Das Umweltdezernat der Landeshauptstadt Wiesbaden lädt für Mittwoch, 2. November, von 18:00 bis 20:00 Uhr, zu der Veranstaltung „Bürgerinformation - Flugrouten und Fluglärm über Wiesbaden“ in den Stadtverordnetensitzungssaal des Rathauses ein.
„Angesichts der Eröffnung der neuen Landebahn am 21. Oktober besteht bei den Bürgerinnen und Bürgern Informationsbedarf. Wir wollen mit unserer Veranstaltung Fragen beantworten und über die Veränderungen im Flugverkehr über Wiesbaden informieren“, sagt Umweltdezernent Arno Goßmann.
Mit Beginn des Winterflugplans am 30. Oktober wird die neue Landebahn ihren vollen Betrieb aufnehmen. Ab diesem Zeitpunkt wird die Zahl der Flugbewegungen von 82 auf 90 pro Stunde steigen. Daraus ergeben sich Fragen, beispielsweise: Welche Auswirkung wird diese Steigerung auf die Flugrouten und den Fluglärm über Wiesbaden haben? Welche Bedeutung hat das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes in Kassel zum Nachtflugverbot? Und für welche Maßnahmen zur Fluglärmreduzierung setzt sich Wiesbaden ein?
Ziel der Veranstaltung ist es, über die Hintergründe, den aktuellen Stand und zukünftige Auswirkungen der Flugrouten zu informieren und mögliche Maßnahmen zur Reduzierung des Fluglärms zu diskutieren.
Umweltdezernent Arno Goßmann wird die Veranstaltung um 18:00 Uhr eröffnen. Nach einem einführenden Vortrag von Christiane Döll, Leiterin des Bereiches Luft & Lärm im Umweltamt, wird Horst Weise vom Deutschen Fluglärmdienst die Ergebnisse der Untersuchung „Auswirkungen der Verlegung des nördlichen Gegenanflugs auf die TABUM-Abflugroute“ vorstellen. Die Moderation der Veranstaltung übernimmt Umweltamtsleiter Joachim Mengden.
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Zum Hintergrund:
Im Vorgriff auf die Inbetriebnahme der neuen Landebahn Nordwest wurde am 10. März der nördliche Gegenanflug um 2,8 km nach Norden verschoben. Seitdem wird Wiesbaden in niedrigeren Höhen überflogen und der verlärmte Bereich sowie die Betroffenheit der Bevölkerung durch Fluglärm hat sich vergrößert.
Vor wenigen Tagen, am 10. Oktober, hat schließlich der 11. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs entschieden, dass die bisher genehmigten planmäßigen Flüge in der Zeit von 23:00 bis 5:00 Uhr nicht zulässig sind. Das abschließende Urteil zu den Nachtflügen wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig voraussichtlich Anfang 2012 fällen.
Symbolfoto