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Kriminelle versuchen sich in Zeiten von Corona zu bereichern. Aktuell erhalten Arbeitgeber und Unternehmen auch im Bezirk der Arbeitsagentur Wiesbaden betrügerische E-Mails, die unter der Mailadresse "kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de" versandt werden.
In der Mail wird der Arbeitgeber unter anderem aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten. Im Absender ist keine Telefonnummer für Rückfragen angegeben. Die Agentur für Arbeit Wiesbaden rät, auf keinen Fall auf diese Email zu antworten, sondern diese umgehend zu löschen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist nicht Absender dieser Nachricht. Die BA fordert Arbeitgeber auch nicht per E-Mail auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen.
Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld erhalten Betriebe telefonisch unter der zentralen gebührenfreien Hotline für Arbeitgeber 0800 4 5555 20.
Kurzarbeitergeld kann nur über eine Anzeige zum Arbeitsausfall durch den Arbeitgeber erfolgen. Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld telefonisch oder online anzeigen. Der Vordruck zur Anzeige und alle Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Internetseite der Bundesagentur veröffentlicht.
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