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Das Land Hessen hat am Montag die Antragsformulare für das Corona-Soforthilfe-Programm des Landes Hessen veröffentlicht. Sie soll Betrieben helfen, die durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich in Not geraten sind.
Das Programm richtet sich an gewerbliche Unternehmen, Selbstständige, Soloselbstständige und Freie Berufe mit bis zu 50 Mitarbeitern.
Bereits am vergangenen Wochenende hat die Handwerkskammer zur Beratung bei der Antragsstellung eine Telefonhotline für ihre Mitgliedsbetriebe eingerichtet. Unter der Telefonnummer 0611 / 136-333 steht ein 17-köpfiges Beraterteam täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr für Informationen rund um die entsprechenden Anträge beim Regierungspräsidium Kassel zur Verfügung.
Die Telefone des kammereigenen Corona-Beratungsteams stehen seitdem nicht still. Die wichtigsten Fragen und Hinweise dabei: Fragen der Antragsberechtigung, technische Fragestellungen zum Online-Formular, Fristen der Auszahlung oder Formalitäten der Auszahlung. Zudem wurden Fragen rund um Kurzarbeitergeld, Auftragsstornierungen, Ausbildungsverhältnisse sowie arbeitsrechtliche Themen an die Kammerexperten gestellt.
Nach Ansicht der Kammer ist jetzt das Wichtigste, dass die Anträge auf Soforthilfe unbürokratisch und schnell abgewickelt werden. Das hessische Soforthilfeprogramm ergänzt das Programm des Bundes: es ist daher nur ein Antrag erforderlich, um sowohl die Landes- als auch die Bundesmittel zu beantragen. Existenzgefährdete Handwerksbetriebe erhalten auf Antrag einen einmaligen Zuschuss, um die wirtschaftlichen Belastungen durch die Corona-Pandemie zu mindern.
Die Adresse für die Antragstellung beim Regierungspräsidium Kassel lautet: www.rpkshe.de/coronahilfe. Damit es bei der Antragsbearbeitung durch die Bezirksregierungen auch im weiteren Verlauf nicht zu Bewilligungsstaus kommt, sollten im ersten Schritt möglichst diejenigen den Vortritt bei der Antragsstellung erhalten, die sich in einer akuten finanziellen Notlage befinden.
Nicht alle, die den Zuschuss benötigen, brauchen diesen auch direkt in der ersten Woche. Eine Beantragung ist bis zum 31. Mai möglich. Noch bis dahin können Kleinunternehmer – je nach Mitarbeiterzahl – Zuschüsse von Bund und Land in Höhe von bis zu 10.000, 20.000 oder 30.000 Euro beantragen, um finanzielle Engpässe infolge der Corona-Krise zu überbrücken.
Die Handwerkskammer Wiesbaden hat eine Internetseite eingerichtet, die tagesaktuell gepflegt wird. Unter www.hwk-wiesbaden.de/corona informiert die Kammer ihre rund 26.000 Mitgliedsbetriebe mit deren knapp 120.000 Mitarbeitern und etwa 9.000 Lehrlingen über rechtliche und betriebswirtschaftliche Fragen in Folge der Corona-Pandemie und mögliche Finanzierungshilfen.
Das Verwaltungsgebäude Wiesbaden und die Berufsbildungs- und Technologiezentren der Kammer in Wiesbaden und Wetzlar sind für den Besucherverkehr zwar geschlossen, aber die Handwerkskammer Wiesbaden ist über die Telefonhotline hinaus unter der Telefonnummer 0611 136-0 sowie per E-Mail info(at)hwk-wiesbaden.de zu erreichen. Unter www.hwk-wiesbaden.de gibt es ein Feedback-Formular. Über Facebook, Twitter und Instagram gibt es zusätzlich tagesaktuelle Informationen.
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