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Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für das Müllheizkraftwerk der MHKW
Wiesbaden GmbH wird die Öffentlichkeitsbeteiligung nun weitergeführt.
Der ursprünglich für Dienstag, 30. Juni, im Bürgersaal Biebrich geplante
Erörterungstermin wird allerdings nicht stattfinden. Stattdessen wird das
Regierungspräsidium (RP) Darmstadt eine Online-Konsultation durchführen.
Das Ende Mai in Kraft getretene Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)
sieht die Möglichkeit der Online-Konsultation vor. Das RP seinerseits will
jede Gefahr einer Ansteckung von Einwenderinnen und Einwendern und der
übrigen Beteiligten mit dem COVID-19-Virus vermeiden. Die Sorge vor
Ansteckung war auch in vielen Einwendungen angesprochen worden.
Der Antrag und die Unterlagen hatten vom 23. März bis 22. April dieses
Jahres in Wiesbaden und Mainz zur Einsichtnahme ausgelegen. Sowohl von der
Landeshauptstadt Wiesbaden als auch von der Landeshauptstadt Mainz war die
Sicherstellung der Einsichtnahme auch während der Corona-Pandemie zugesagt
worden. Ein Vertreter des RP Darmstadt überprüfte dies unangekündigt und
stellte dabei fest, dass dies tatsächlich der Fall war.
Bis zum 22. Mai konnten Einwendungen erhoben werden - insgesamt 67 gingen fristgerecht ein. Außerdem haben die Fachbehörden ihre Stellungnahmen abgegeben. Die Bauaufsichtsbehörde der Landeshauptstadt Wiesbaden prüft noch das Bauplanungsrecht. Die allermeisten Einwendungen sind gleichlautend. Darin werden der Abbruch des Verfahrens beziehungsweise eine erneute Auslegung der Unterlagen wegen der Corona-Pandemie verlangt.
In der Sache geht es um gesundheitliche Risiken und die Luftqualität. Im Vergleich zu anderen Müllverbrennungsanlagen wird ein ökobilanzieller Nachteil gesehen, weil weniger Wärmeenergie ausgekoppelt werde, als technisch möglich sei. Kritik entzündet sich außerdem an den zu verbrennenden Abfallarten. Der Bedarf an einer Müllverbrennungsanlage in Wiesbaden bestehe wegen ausreichender Kapazitäten in der Region nicht.
Die langfristige Vertragsbindung stehe außerdem einer notwendigen Reduktion der Abfallmengen und der Wiederverwertung von Altstoffen entgegen. Das Vorhaben entspreche darüber hinaus nicht dem derzeit gültigen Bebauungsplan.
Im Rahmen der Online-Konsultation können sich die Einwenderinnen und
Einwender ab Dienstag, 30. Juni, drei Wochen lang nochmals einbringen. Sie können
so erfahren, wie die Antragstellerin auf ihre Bedenken geantwortet hat und
ihre eigenen Argumente nochmal erläutern.
Zum genauen Ablauf wird die Behörde noch weitere Informationen bekannt geben. Das RP wird mit der relativ langen Frist zur Äußerung, die auch per E-Mail möglich sein wird, eine ebenbürtige und auch ortsunabhängige Möglichkeit zur Teilnahme
schaffen.
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Grafik: MHKW Wiesbaden GmbH