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Aufgrund der steigenden Infektionszahlen und der neuen Verordnungslage hat die Arbeitsauslastung in den Gesundheitsämtern in den vergangenen Wochen deutlich zugenommen. In Wiesbaden wie auch in den umliegenden Gesundheitsämtern kann derzeit keine tagesaktuelle Kontaktpersonen-Nachverfolgung mehr stattfinden; bei Anfragen an das Gesundheitsamt ist mit einer zeitlichen Verzögerung zu rechnen. Um trotz des hohen Infektionsgeschehens die zeitnahe Bearbeitung von Infektionsfällen sicherzustellen, hat das Gesundheitsamt seine Arbeitsabläufe und Prozesse bei der Kontaktpersonen-Nachverfolgung angepasst. Es stellt außerdem Antworten auf die häufigsten Fragen ab sofort auch >>>online<<< zur Verfügung.
Zu den wesentlichen Neuerungen zählt, dass für infizierte Personen und deren Haushaltsangehörige fortan keine schriftliche Absonderungsverfügung mehr durch das Gesundheitsamt ausgestellt wird. Die Pflicht zur Absonderung ergibt sich aus der aktuellen Corona-Schutzverordnung (CoSchuV) des Landes Hessen.
Um den Nachweis über die Quarantäne beispielsweise gegenüber der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber zu erbringen oder um Verdienstausfallansprüche geltend zu machen, ist für infizierte Personen die Vorlage eines positiven PCR-Tests ausreichend. Enge Kontaktpersonen, die demselben Hausstand angehören, müssen den positiven PCR-Testnachweis der infizierten Person und zusätzlich den Nachweis erbringen, dass die infizierte Person im selben Haushalt lebt, zum Beispiel durch Vorlage des Personalausweises. Enge Kontaktpersonen außerhalb des Haushaltes der infizierten Person, die durch das Gesundheitsamt ermittelt und informiert wurden, erhalten eine schriftliche Bescheinigung der Quarantäne. Aufgrund der hohen Auslastung kann es bei der Bearbeitung gegenwärtig zu Verzögerungen kommen.
Negativnachweise, zum Beispiel zur Verkürzung der Quarantäne, müssen weiterhin aufbewahrt, aber nicht mehr an das Gesundheitsamt übermittelt werden. Ausnahmen gelten für positive Schüler:innen und Kinder unter 6 Jahren sowie noch nicht eingeschulte Kinder. Um nach einer überstandenen Infektion einen Genesenennachweis zu erlangen, werden die Bürger:innen gebeten, sich an ihre Hausarztpraxis oder eine Apotheke zu wenden. Informationen darüber, welche Apotheken Genesenennachweise ausstellen sind unter www.mein-apothekenmanager.de abrufbar.
Für weitere Fragen rund um das Coronavirus erreichen Bürger:innen die Servicehotline des Gesundheitsamtes unter der Telefonnummer 0611 / 312828 montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr sowie am Wochenende von 9:00 bis 13:00 Uhr.
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Symbolfoto: Gerd Altmann / Pixabay