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Bund und Länder haben sich am Dienstag, 29. September, auf neue Corona-Regeln geeinigt. Diese stoßen auch bei Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz auf Zuspruch. Entschieden wurde, dass in Zeiten eines zunehmenden Infektionsgeschehens vorerst keine weiteren Lockerungen erfolgen. Dafür sollen private Feiern ins Visier genommen werden. „Leider haben die letzten Wochen gezeigt, dass gerade Feierlichkeiten im Familien- oder Freundeskreis Infektionen verbreiten können. Alle Wiesbadenerinnen und Wiesbadener werden gebeten, abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten notwendig und mit Blick auf das Infektionsgeschehen vertretbar sind“, so Mende und Dr. Franz.
Für private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum soll bundesweit die Teilnehmerzahl auf 50 Teilnehmer beschränkt werden, wenn örtlich ein erhöhtes Infektionsgeschehen von 35 Neuinfektionen bezogen auf 100.000 Einwohner im Sieben-Tages-Verlauf erreicht wird. Erreicht die Zahl der Neuinfektionen bezogen auf 100.000 Einwohner im Sieben-Tages-Verlauf die Marke von 50, soll bei privaten Zusammenkünften im öffentlichen Raum eine Beschränkung auf 25 Teilnehmer gelten.
Bei den Zahlen handelt es sich um "Höchstzahlen". Sollten diese erreicht werden, muss gehandelt werden. Die Möglichkeit früher einzugreifen, bleibt den Ländern erhalten.
Wie Hessens Ministerpräsident am Dienstagabend mitteilte, gilt für Zusammenkünfte in privaten Räumlichkeiten – anders als im öffentlichen Bereich – lediglich eine Empfehlung, die Teilnehmerzahl auf maximal 25 Personen zu beschränken, sollte die Zahl der Neuinfektionen bezogen auf 100.000 Einwohner im Sieben-Tages-Verlauf die Marke von 35 erreichen. Eine Beschränkung auf 10 Personen wird empfohlen, wenn die Zahl der Neuinfektionen die Marke von 50 erreicht.
Künftig soll sichergestellt werden, dass Bürgerinnen und Bürger für die Nachverfolgung von Infektionsketten korrekte Kontaktdaten bei Restaurant-, Kinobesuchen und Co. angeben. Für die Angabe von falschen, unleserlichen Daten oder Fantasienamen soll bundeseinheitlich ein Bußgeld von mindestens 50 Euro eingeführt werden. Je nach Bundesland können die Bußgelder allerdings deutlich höher ausfallen.
Besondere Regelungen gelten nach wie vor für Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Sie müssen sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort in Quarantäne aufhalten, sofern sie über keinen negativen Test verfügen.
Mit Blick auf die bevorstehenden Herbstferien raten der Oberbürgermeister und der Bürgermeister darum von Reisen in Risikogebiete ab.
Oberbürgermeister Mende und Bürgermeister Dr. Franz hoffen, dass den Ankündigungen für einen Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst insofern Taten folgen, dass entsprechende Mittel bei den Kommunen auch ankommen. Kernpunkte der Vereinbarung ist eine Förderung des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
„Die Maßnahmen gelten zum Schutz aller Bürgerinnen und Bürger und fordern von der gesamten Bevölkerung Zugeständnisse. Bitte tragen Sie überall dort Mund-Nasen-Schutz, wo Sie die Abstände zu anderen Menschen nicht mehr einhalten können, tragen Sie diese ordnungsgemäß in den öffentlichen Verkehrsmitteln, an den Haltestellen und vermeiden Sie große Zusammenkünfte“, appellieren Oberbürgermeister und Bürgermeister an die Wiesbadenerinnen und Wiesbadener.
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Bild: Logo Wiesbaden / Gerd Altmann/ Pixabay