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Wenn am Sonntag, 26. Mai, um 8:00 Uhr die Wahllokale öffnen, können die Wiesbadener gleich zweimal abstimmen. Das europäische Parlament wird neu gewählt und die Landeshauptstadt sucht eine oder einen neuen Oberbürgermeister(in).
Da die Briefwahl bei der Europa- und OB-Direktwahl komplett getrennt voneinander durchgeführt wird, bekommen Wahlberechtigte für jede der beiden Wahlen, sofern wahlberechtigt, einen eigenen Wahlschein. Der Wahlschein für die Europawahl ist weiß, der für die OB-Direktwahl ist gelb.
Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Wahlraum wählen wollen, benötigen Wahlscheine. Mit diesen kann in einem beliebigen Wahlraum innerhalb der Landeshauptstadt Wiesbaden gewählt werden. Eine Übersicht der barrierefreien Wahllokale finden Sie hier.
Bei beiden Wahlen haben Sie zahlreiche Möglichkeiten, sodass sich bereits vor dem Betreten der Wahlkabine ein Blick auf die Stimmzettel lohnt.
Auf dem Europawahlzettel können Sie sich zwischen 40 Parteien entscheiden. Aber Achtung, Sie haben nur eine Stimme! Das heißt, Sie dürfen nur ein Kreuz machen, sonst ist Ihr Wahlzettel ungültig. Werfen Sie am besten hier einen Blick auf den Musterstimmzettel für das Europäische Parlament.
Wer genau hinsieht, wird feststellen, dass insgesamt drei Wiesbadener bereit sind, nach Brüssel zu gehen. Zwei für die CDU und einer für die BIG Partei. Wer ganz einfach erklärt bekommen möchte, welche Funktion die EU hat, schaut sich am besten dieses Erklär-Video an. Der beliebte Youtube Kanal „Kurzgesagt“ wurde 2018 mit dem YouTube GOLDENE KAMERA Digital Award ausgezeichnet. Reinklicken lohnt sich!
Wer wissen möchte, wie die aktuelle Wahlprognose zum Ausgang der Europawahl für Deutschland ist, klickt einfach auf diesen Link. Noch detailliertere Prognosen finden Sie hier.
Der aktuelle Blick nach Österreich zeigt, wie störungsanfällig demokratische Systeme sind. Oft hört man das Argument „Mein Stimme zählt doch nicht“. Das ist eine fatale Fehleinschätzung, denn eine geringe Wahlbeteiligung stärkt in der Regel Parteien an den rechten und linken Rändern. Umso wichtiger ist eine hohe Wahlbeteiligung! Damit stellen Sie sicher, dass die demokratische Mitte repräsentiert wird. Erfahrungsgemäß sind nämlich die Wählerinnen und Wähler der gemäßigten Parteien schwerer zum Urnengang zu bewegen, als jene, die mit extremen politischen Haltungen konform gehen.
Für die Europawahl hat die Bundeszentrale für politische Bildung den Wahl-O-Mat online gestellt. Hier können Sie durch die Beantwortung von Fragen ganz einfach feststellen, welche Partei Ihre persönliche Haltung am meisten unterstützt. Nutzen Sie dieses Angebot zur Unterstützung Ihrer politischen Meinungsbildung.
Das gleiche gilt auch für die Wahl der oder des neuen Oberbürgermeisters. Mit gleich sieben Anwärtern im ersten Wahlgang, bei dem sich mit Christiane Hinninger von den GRÜNEN auch eine Frau um das Amt bewirbt, ist die Auswahl so groß, dass für jeden politischen Geschmack etwas dabei sein sollte. Zur Wahl stehen: Gert-Uwe Mende (SPD), Eberhard Seidensticker (CDU), Christiane Hinninger (GRÜNE), Dr. Eckhard Müller (AfD), Sebastian Rutten (FDP), Ingo von Seemen (DIE LINKE) und Christian Bachmann (FREIE WÄHLER).
Und so sieht der Wahlzettel für Sie aus.
Bitte machen Sie von Ihrem demokratischen Recht Gebrauch und gehen Sie wählen!
Echte Demokratie fußt auf der Teilnahme möglichst aller wahlberechtigten Menschen. Nur so kann garantiert werden, dass die Mehrheit hinter dem oder der gewählten Kandidaten steht. Seit 1992 gilt die Direktwahl für den Oberbürgermeister in Hessen und damit auch in Wiesbaden, zuvor wurden die Amtsinhaber von der Stadtverordnetenversammlung bestimmt. Der erste direkt gewählte Kandidat war Hildebrand Diehl (CDU), ihm folgte Dr. Helmut Müller (CDU) sowie der aktuelle Amtsinhaber Sven Gerich (SPD).
Einen Überblick aller bisherigen Wiesbadener Oberbürgermeister finden Sie hier.
Die Oberbürgermeisterwahl erfolgte nach den Grundsätzen des Mehrheitswahlrechts. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die absolute Stimmenmehrheit - mehr als die Hälfte aller abgegebenen gültigen Stimmen - erhält. Entfallen auf keinen der Kandidatinnen oder Kandidaten mehr als 50 Prozent der Stimmen, treten die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen in einem zweiten Wahlgang zur Stichwahl an.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Stimmabgabe oder anderen Wahlthemen haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Der Termin für die Stichwahl ist Sonntag, 16. Juni.
Übrigens, der oder die Oberbürgermeister/in wird für sechs Jahre gewählt. Das Amt beinhaltet den Vorsitz des Magistrats als auch die Position des/der Verwaltungsleiter/in, also der/die oberste Dienstvorgesetzte aller Beamten und Beschäftigten der Landeshauptstadt Wiesbaden. Mehr über das Amt des Oberbürgermeisters erfahren Sie hier.
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Symbolfoto