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Das Amt für Straßenverkehr und Stadtpolizei kontrolliert täglich das Parken in Bewohnerparkgebieten in Wiesbaden. Das Ziel der Kontrollen ist es, die Einhaltung der Bewohnerparkregelungen zu überwachen und sicherzustellen, dass nur berechtigte Fahrzeuge in der entsprechend zugewiesenen Zone parken.
Am Montag, 11. Dezember, wurden von 16:00 bis 18:00 Uhr im Bewohnerparkgebiet 1 (Bergkirchenviertel) insgesamt 462 Fahrzeuge einer Überprüfung unterzogen. Das Ergebnis dieser Kontrolle teilt das Amt exemplarisch mit.
Von den überprüften Fahrzeugen verfügten 412 über einen gültigen Bewohnerparkausweis, was eine hohe Einhaltung der Vorschriften signalisiert. Leider wurden jedoch 50 Fahrzeuge ohne den erforderlichen Bewohnerparkausweis oder eine gültige Parkscheibe festgestellt. Als Konsequenz wurde gegen die 50 Fahrzeugführer, die sich nicht an die Parkregelungen hielten, ein Verwarngeld verhängt.
Diese Maßnahme unterstreicht die Wichtigkeit der Einhaltung der geltenden Regelung; sie dient dem Schutz der Bewohnerparkplätze und gewährleistet deren Verfügbarkeit für die dort wohnhaften Bürgerinnen und Bürger.
Die Stadt Wiesbaden appelliert an alle Fahrzeughalter, die in Bewohnerparkgebieten wohnhaft sind, sich unverzüglich um einen Bewohnerparkausweis zu bemühen. Durch die rechtzeitige Beantragung und Nutzung des Ausweises können Verwarnungen und Bußgelder vermieden werden. Ein Bewohnerparkausweis ist nicht nur ein Symbol der Berechtigung, sondern auch ein Beitrag zur reibungslosen Nutzung des begrenzten Parkraums in den betroffenen Wohngebieten und spart auf Dauer sehr viel Geld.
Die Parkraumüberwachung der Landeshauptstadt Wiesbaden wird auch weiterhin die Einhaltung der Bewohnerparkregelung überwachen und kontrollieren. Damit setzt sich die Landeshauptstadt Wiesbaden für eine effektive Verkehrsüberwachung der Bewohnerparkgebiete ein, um einen fairen und geregelten Parkraum für Anwohner zu gewährleisten.
Die Einhaltung der Vorschriften trägt dazu bei, die Lebensqualität in den Wohngebieten zu verbessern und das reibungslose Funktionieren des städtischen Verkehrs zu unterstützen.
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Gebiet 1 – Bergkirchenviertel
Gebiet 2 – Inneres Westend
Gebiet 3 – Innenstadt (Mitte)
Gebiet 4 – Südliche Innenstadt West
Gebiet 5 – Südliche Innenstadt Ost
Gebiet 6 – Riederberg
Gebiet 7 – Äußeres Westend
Gebiet 8 – Rheingauviertel
Gebiet 9 – Dichterviertel
Gebiet 10 – Äußeres Rheingauviertel
Gebiet 11 – Europaviertel
Gebiet 12 – Biebricher Allee
Gebiet 13 – City Ost I
Gebiet 14 – City Ost II
Gebiet 15 – City Ost III
Gebiet 18 – Dambachtal
Gebiet 19 – Nerotal
Symbolfoto