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Mitte September hatte der Ausschuss für Umwelt, Energie und Sauberkeit
in der Stadtverordnetenversammlung Wiesbaden beschlossen eine Risikoanalyse für den Industriebetrieb Kalle/InfraServ einzuholen. Hierzu wurde das Luftwaffenamt in Köln beauftragt. Anlass für das Gutachten sind die Überflüge der Flugzeuge und Hubschrauber von der Airbase Erbenheim.
Am 23. Oktober hat die Bürgerinitiative gegen Lärm und Gefahren durch US-Flugzeuge (BiLGUS) sich in einem Schreiben an das Luftwaffenamt in Köln gewandt. Mit dem Schreiben will BiLGUS vor allem informieren, um zu verhindern, dass nur einseitige Informationen in die Risikoanalyse einfließen. Mit einem umfangreichen Fragenkatalog macht die Bürgerinitiative deutlich, welche Fragen ihrer Ansicht nach durch die Risikoanalyse unbedingt beantwortet werden sollen. Unter anderem geht es um Fragestellungen, ob es Katastrophenschutz- und Evakuierungspläne existieren, wenn gefährliche Stoffe freigesetzt werden, im Falle eines Absturzes eines Flugzeugs.
Die Bürgerinitiative hatte sich zuletzt im September vehement gegen die Beauftragung des Luftwaffenbundesamts in Köln gewehrt. Aus Sicht der BiLGUS ist das Luftwaffenamt weder unabhängig, noch gibt deren bisherige Praxis im Umgang mit den gefährlichen Überflügen Anlass, darauf zu vertrauen, dass es eine neutrale Risikoanalyse verfertigt.
Vor diesem Hintergrund zeigt sich die Bürgerinitiative erfreut, dass Sven Gerich, der OB-Kandidat der Wiesbadener SPD, Ende Oktober das Gespräch mit der Bürgerinitiative gesucht hat. Auch wenn die SPD die Beauftragung der Risikoanalyse durch das Luftwaffenamts akzeptiert hat, gab in Sven Gerich in einem Positionspapier folgende Stellungnahme ab: „Als Zweitmeinung könnte zudem ein externes Gutachten in Auftrag gegeben werden. Beide Gutachten sollten so schnell wie möglich erstellt und die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.“
Die BiLGUS fragt sich in diesem Zusammenhang, wer und wann dieses Zweitgutachten bei welchem unabhängigen Gutachter in Auftrag geben wird. Die Entscheidung über die Verlagerung des US-Hauptquartiers ist schon getroffen, so dass nur noch im Nachgang eine Überprüfung erfolgen kann.
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