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Wiesbaden wird zum weiteren Corona-Hotspot in Hessen und Deutschland. Nach einer großen marokkanischen Hochzeitfeier am 15. August in Mainz-Mombach - bei dem ein Corona-Erkrankter unter den Gästen war - steigt die Anzahl der Infizierten weiter an. Unter den Feiernden befanden sich viele Wiesbadener, vor allem Familien.
Die Infektionsketten nach der Hochzeit vor rund eineinhalb Wochen werden immer länger und ziehen große Kreise. Ständig kommen neue Informationen beim Gesundheitsamt Wiesbaden dazu an und weitere Corona-Fälle werden bekannt, die sich in der Ermittlung auf die Feierlichkeit zurückführen lassen.
In Rheinland-Pfalz waren zu diesem Zeitpunkt Veranstaltungen mit bis 150 Teilnehmern erlaubt.
Wie das Gesundheitsamt mitteilte, war zunächst das Hauptproblem, das nach Auftreten des ersten Falles seitens der infizierten Personen keine genauen Angaben zu den Kontaktpersonen gemacht wurden. Die Ermittlungen waren damit deutlich erschwert und verzögerten sich entsprechend.
Es dauerte einige Tage, bis das Gesundheitsamt zumindest eine unvollständige Gästeliste zur Verfügung stehen hatte und die darauf genannten Personen informieren konnte. In dieser Zeit waren die Gäste nicht in Quarantäne, sondern sind der normalen Alltagsbeschäftigung nachgegangen: In Schulen, Arbeitsstätten und mit Kontakt zu weiteren Freunden und Familienmitgliedern.
Mit akribischer Arbeit und Man-Power konnten bislang 18 Personen in Wiesbaden ermittelt werden, die sich auf der Hochzeitsfeier in Mombach mit Covid-19 angesteckt haben.
Nachdem die Namen und ihr Umfeld ermittelt waren, wurden weitere Maßnahmen vom Gesundheitsamt eingeleitet. Neben einzelnen Schulen, deren Klassen nun vollständig unter Quarantäne stehen, betrifft es auch die ELW-Kantine.
Die Mitarbeitenden, die mit der infizierten Person in Kontakt standen, befinden sich ebenfalls in Quarantäne und warten derzeit auf ihr Testergebnis. Aktuell sind das 35 Personen.
„Aufgrund des Ausbruchsgeschehens ist ganz klar, dass sich auf der Veranstaltung nicht an die Abstands- und Hygieneregeln gehalten wurde“, schilderte Dr. Kaschlin Butt, Leiterin des Wiesbadener Gesundheitsamtes. Dabei ist es verpflichtend für den Veranstalter, nicht nur eine Liste mit Namen, Adresse und Telefonnummer zu führen, sondern auch ein wirksames Hygiene-Konzept zu haben und dieses anzuwenden.
In diesem Fall gibt es noch eine Besonderheit: Da die Veranstaltung im Mainzer Stadtgebiet stattgefunden hat, ist das dortige Gesundheitsamt zuständig. „Wir prüfen derzeit, ob und welche Bußgelder wir für die Wiesbadener Gäste verhängen können“, heißt es von Butt. Diese Bußgelder können bei Behinderung der Ermittlungsarbeit und der damit einhergehenden Gefährdung für die Bevölkerung verhängt werden.
Bei Quarantäneverweigerung, die es in einzelnen Fällen ebenfalls im Zusammenhang mit der Hochzeitsfeier gegeben hat, kann das Gesundheitsamt eine Zwangabsonderung anweisen.
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