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Die vierte Welle der Corona-Pandemie trifft Deutschland mit voller Wucht. Bund und Länder haben am Donnerstag eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um die Welle zu brechen.
Die Hessische Landesregierung hat am Freitag (19. November) in einer Sondersitzung Eckpunkte für die neue Corona-Schutzverordnung verabschiedet, die am kommenden Donnerstag, 25. November, in Kraft treten wird. Beschlossen wurden zum einen neue länderspezifische Maßnahmen, weitere neue Regelungen wird es in Hessen außerdem vor dem Hintergrund der von Bundestag und Bundesrat festgelegten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes geben.
„Die Pandemie ist nicht überwunden. Die zuletzt konstant gestiegenen Zahlen der Neuinfektionen sowie die äußerst ernste Lage in den Krankenhäusern zeigen uns, dass wir handeln und alles dafür tun müssen, um vulnerable Gruppen zu schützen und unser Gesundheitssystem zu entlasten. Um die Pandemie einzudämmen, braucht es einen gesamtgesellschaftlichen Kraftakt“, betonte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) bei der Pressekonferenz am Freitagabend in Wiesbaden.
In der neuen Verordnung setzt Hessen auch jetzt schon Änderungen um, die von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen wurden und von den Ländern bundesweit einheitlich ab einer bestimmten Hospitalisierungsrate (Schwellenwerte 3, 6 und 9) ergriffen werden sollen. Aktuell liegt der Wert für Hessen bei 4,81.
„Wir danken zuvorderst allen, die sich seit zwei Jahren für die Eindämmung der Pandemie einsetzen, alle Maßnahmen mittragen und sich an die Regelungen halten. Ganz besonders hervorheben möchten wir den großartigen Einsatz des Pflegepersonals in den Krankenhäusern, das unter schwierigsten Bedingungen arbeitet und unser Gesundheitssystem am Laufen hält“, sagten der Regierungschef und Gesundheitsminister Kai Klose.
Die Bekämpfung der Pandemie setze sich aus mehreren Bausteinen zusammen, der wichtigste davon sei das Impfen. „Die Impfung ist und bleibt gerade jetzt der beste Weg aus der Pandemie“, sagte Bouffier. „Mit der Impfallianz aus Ärzte- und Apothekerschaft, Kommunen und Land werden wir die Impfkapazität weiter deutlich steigern“, ergänzte Sozialminister Kai Klose. „Die Stiko empfiehlt mittlerweile allen Personen ab 18 Jahren, deren Impfung sechs Monate zurückliegt, diese auffrischen zu lassen. Wir bitten jedoch auch alle Bürgerinnen und Bürger, solidarisch zu sein und bei den Auffrischimpfungen im Moment noch denen den Vortritt zu lassen, deren Impfschutz sich relativ schnell reduziert: Menschen über 70, Vorerkrankten und Immunsupprimierten bzw. mit Johnson & Johnson und ausschließlich mit Astrazeneca Geimpften.“ Alle anderen Personen verfügten mit einer vollständigen Impfserie auch nach einem halben Jahr noch über einen ausreichenden Schutz vor schweren Verläufen, so der Sozialminister.
Klose führte weiter aus: „Es sind weiterhin fast ausschließlich Ungeimpfte, die mit schweren Krankheitsverläufen auf den Intensivstationen versorgt werden müssen – und das mittlerweile nah am Rande der Kapazität.“
Bouffier und Klose appellierten nochmals an alle Ungeimpften, so schnell wie möglich die Chance zur Impfung zu ergreifen. „Überall dort, wo sich viele Bürgerinnen und Bürger impfen lassen, kann sich das Virus weniger leicht verbreiten. Vor allem aber: Wer geimpft ist, hat einen deutlich höheren Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf und schützt zugleich auch andere besser vor einer Ansteckung. Nutzen Sie deshalb die Impfangebote - tun Sie es für sich selbst und tun Sie es für Ihre Mitmenschen.“
Folgende Regelungen gelten nach Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes
in Hessen:
Neue Regelungen auf Basis des Bundesinfektionsschutzgesetzes:
Die wichtigsten Änderungen der landesweit geltenden Coronavirus-Schutzverordnung im Überblick:
Bei den Corona-Maßnahmen spielen die Zugangsbeschränkungen 2G, 2G-Plus, 3G und 3G-Plus eine große Rolle. Die Bedeutung im Einzelnen:
Die Regelungen sind abhängig vom Inkrafttreten des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes ab Mitte der kommenden Woche, spätestens ab dem 25. November, gültig heißt es von der hessischen Staatskanzlei.
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Symbolfoto: Gerd Altmann / Pixabay