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Die Gebührenverordnung für Betriebe der Arbeitnehmerüberlassung (BMASBGebV) wurde zum 1. Oktober reformiert. Künftig gibt es 11 neue Gebührentatbestände.
Bisher wurden in zwei Fällen Gebühren erhoben, nämlich 1.300 € für die Erteilung oder Verlängerung einer befristeten Erlaubnis und 2.500 € für die Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis. Künftig sollen die Gebühren die Verwaltungskosten decken, die mit der öffentlichen Leistung verbunden sind.
Seit dem 1. Oktober 2021 wird die Bundesagentur für Arbeit deshalb auch für die Durchführung von Betriebsprüfungen Gebühren erheben. Die Gebühr wird von den zuständigen Teams Arbeitnehmerüberlassung in der Agentur für Arbeit Düsseldorf eingezogen.
Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten der Ansprechpartner finden Betriebe im Merkblatt der Arbeitsagentur.
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Symbolfoto