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Eine Delegation der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft Landesgruppe Hessen hat am Dienstag im Hessischen Landtag ihre Petition zur Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage in Hessen an die stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses Karin Müller (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Herrn Ernst-Ewald Roth (SPD) übergeben.
Delegationsleiter und Pressesprecher Sven Janneck übergab stellvertretend für alle Hessischen Feuerwehrbeamtinnen und Beamten 3.014 gesammelte Unterschriften. Zugleich wies er auf die Begründung hin, warum die Feuerwehrzulage von derzeit 131,20 Euro pro Monat überhaupt gezahlt würde: „Alle hauptamtlichen Feuerwehrkräfte, die bei den Kommunen und Landkreisen in Hessen beschäftigt sind, erhalten als Erschwerniszulage für die besonderen, schwierigen Situationen unter physischer und psychischer Belastung im Einsatzdienst die Feuerwehrzulage.“
Man kann die teils schrecklichen Erlebnisse und Erinnerungen die man im Laufe seines Berufslebens erfahren hat nicht einfach mit Eintritt in den Ruhestand ausblenden erklärt Janneck weiter. In Hessen war die Feuerwehrzulage bereits einmal ruhegehaltsfähig, fiel dann aber 1998 dem Versorgungsreformgesetz zum Opfer.
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Foto: DFeuG