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Im Rahmen der hessenweiten Sommerkampagne gegen Wohnungseinbruchdiebstahl führte auch das Polizeipräsidium Westhessen, mit Unterstützung der Hessischen Bereitschaftspolizei am Montag eine Kontrolle auf der Tank-und Rastanlage Medenbach West durch. Die Kontrollstelle wurde auch durch den Hessischen Innenminister Peter Beuth besucht.
Nachdem Beuth den "Jahresbericht der Kriminal -und Verkehrsprävention 2015" vorgestellt hatte, informierte er sich umfangreich bei den Eingesetzten Beamten an der Kontrollstelle der A3 über deren Arbeit.
In der Zeit von 9:30 bis etwa 15:30 Uhr kontrollierten die Poliozisten 110 Personen und Fahrzeuge mit deutscher, aber auch ausländischer Zulassung. In zwei Fällen endeckten die Beamten Verstöße gegen das Waffengesetzt. Es wurden ein Einhandmesser und ein als Taschenlampe getarnter Elektroschocker mitgeführt. Eine Person wurde mit Haftbefehl gesucht, weitere bekamen die Auflage, sich bei verschiedenen Staatsanwaltschaften zu melden. Hier lagen mehrere Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung vor.
In zwei Fällen gab Schwierigkeiten mit dem Versicherungsschutz. „Ein Verkehrsteilnehmer stand augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmittel und hatte auch solches bei sich“, berichtete Andreas Hemmes von der Polizei Wiesbaden.
Abschließend wurden in einem Transporter 16 Hunde entdeckt, welche sich augenscheinlich in einem sehr schlechten gesundheitlichen Zustand befanden. „Die Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Transport lebender Tiere waren scheinbar nicht gegeben“, schilderte Hemmes Wiesbadenaktuell gegenüber.
„Die Tiere wurden zunächst anderweitig untergebracht und entsprechende Ermittlungen eingeleitet. Diese dauern noch an“, so der Polizeisprecher weiter.
Auch wenn die Kontrollmaßnahmen in den nächsten Monaten gegen den Wohnungseinbruch gerichtet sind, wird die Polizei bei anderweitigen Verstößen natürlich nicht wegschauen, erklärt Hemmes weiter. Sei es, berauschte Fahrzeugführer vor sich selbst und auch andere Verkehrsteilnehmer vor diesen zu schützen, oder aber für die Einhaltung der geltenden tierschutzrechtlichen Bestimmungen zu sorgen.
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