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Ein Bürger meldete der Polizei über die Notrufnummer 110 um kurz nach halb acht am Samstagabend eine größere Personengruppe auf dem Luisenplatz. Der Anrufer sprach von rund 25 Personen. Da hier ein Verstoß gegen die Verordnung zum Schutz vor der Corona-Pandemie im Raum stand, wurde die Örtlichkeit umgehend von mehrere Polizeikräften aufgesucht.
Bei Eintreffen der Streifen wenige Minuten später bestätigten sich die Angaben hinsichtlich der Personenzahl. „Ein Großteil der Gruppe, die sich nahezu täglich dort aufhält, stand unter Alkoholeinfluss“, wie ein Polizeisprecher mitteilte.
Als die Ordnungshüter freundlich um die Auflösung baten, stießen sie auf Ignoranz und Abwehr. Als dann weitere polizeiliche Maßnahmen eingeleitet wurden, zeigte sich ein Großteil der Personen verbal aggressiv und gewaltbereit.
Die Einsatzkräfte versuchten deeskalierend auf die Gruppe einzuwirken. Dies verpuffte sehr schnell.
Vier Personen aus der Gruppe taten sich diesbezüglich besonders hervor. Eine 34-Jährige beleidigte die Beamten fortwährend, sie hörte gar nicht mehr auf, Hasstiraden von sich geben. Um die Situation weiter zu provozieren, schnippte sie eine brennende Zigarette in Richtung eines Beamten. Damit nicht genug, sie versuchte diesen auch noch zu bespucken.
Ein 34-jähriger Mann bedrohte und beleidigte die Polizisten. Gegen den Wiesbadener lag ein Haftbefehl vor, sodass er festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurde.
Ein weiterer Mann dieser “Gesellschaft“ schlug einen Beamten ins Gesicht. Der Polizist wurde dabei verletzt, konnte aber weiterhin seinen Dienst verrichten. Der 30-jährige Schläger wurde festgenommen.
Ein 53-Jähriger, der die Beamten fortwährend beleidigte, bedrohte und versuchte die Festnahme der 34-Jährigen zu verhindern, wurde festgenommen und ins Polizeigewahrsam eingeliefert.
Die beabsichtigte Maßnahme der Polizei, die Zusammenkunft aufzulösen, wurde nach den vielen Tumulten durchgesetzt. Neben vier Strafanzeigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schreiben die Ordnungshüter eine Strafanzeige wegen des Erwerbs und Besitzes von Betäubungsmitteln.
Ebenso mehrere Anzeigen wegen des Verstoßes gegen die Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus mussten gefertigt werden.
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Symbolfoto